Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten

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1 Ausgangslage

Das Parlament beschloss 2016 die WEA. Diese zielte darauf ab, die Bereitschaft, die Kaderausbildung sowie die Ausrüstung und Bewaffnung zu verbessern und die regionale Verankerung der Armee zu verstärken. Zwischen 2018 und 2022 wurde die WEA umgesetzt und damit die Streitkräfte in die Lage versetzt, die Schweiz und ihre Bevölkerung auch in Zukunftgegen moderne Bedrohungen und Gefahren zu verteidigen und zu schützen, die zivilen Behörden bei Bedarf optimal zu unterstützen und einen Beitrag zur internationalenFriedensförderung zu leisten. Die Verteidigung beziehungsweise die Prävention und Abwehr eines bewaffneten Angriffs bleibt dabei die Kernkompetenz der Armee.

Die Anpassungen und Änderungen im Zuge der abgeschlossenen WEA per Ende 2022 haben sich bewährt. Die ungelöstenAlimentierungsprobleme und die längerfristige Sicherung der Bestände der Armee sowie weitere Herausforderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichenWandels mitsamt den sich veränderten Bedrohungsformen und den bewältigtenGesundheits- und Energiekrisen verlangen jedoch nach weiteren gesetzlichen Anpassungen. Betroffen sind das Militärgesetz, die Armeeorganisation, die Verordnung über die Verwaltung der Armee und weitere Erlasse.

1.1 Handlungsbedarf und Ziele

1.1.1 Flexibilisierung bei Grundausbildung und Ausbildungsdiensten

Die Armee hat seit Beginn der WEA verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Bestände zu stabilisieren. Der Armeebestand lässt sich über drei Elemente steuern: Die

Anzahl der Rekrutierten, die Länge der Dienstzeit sowie die Anzahl der Abgänge.

Durch die differenzierte Beurteilung der Tauglichkeit und die Individualisierung des Prozesses konnte die Rekrutierung zeitgemässer ausgestaltet und flexibler organisiert werden. Zudem lassen sich jedes Jahr mehr Frauen rekrutieren. Die Dienstzeit wurde aus verschiedenen Gründen in den letzten drei Armeereformen für das Gros

der Truppe stets gesenkt. Eine Verlängerung der Dienstpflichtist in der aktuellen Lage indessen nichtangezeigt. Insofernwar die Reduktion der Abgänge das primäre Handlungsfeld der ergriffenen Massnahmen. Die Armee konnte eine Reduktion der Abgänge aus medizinischen Gründen erreichen. Zudem wurde und wird die Attraktivität des Ausbildungsdienstes mit verschiedenen Massnahmen stetig erhöht. Die Vielzahl an ergriffenenMassnahmen führtenjedoch noch nichtzu einer wesentlichen Entschärfung der Alimentierungsproblematik.Eine grundlegendeHerausforderung bleibt weiterhin die Vereinbarkeit des Militärdienstes mit dem Berufs- und Privatleben. Die notwendigen Anpassungen im Militärgesetz vom 3. Februar 19951 (MG) mit der angestrebten Flexibilisierungbei der Grundausbildung und den Ausbildungsdiensten zielen daher darauf ab, den Angehörigen der Armee namentlich die Vereinbarkeit zwischen ihrem zivilen Leben und dem Militäralltagzu erleichtern.

1.1.2 Sicherstellen der Betriebskontinuität und Erhöhung der Resilienz

Ob Armee und Militärverwaltungdie verfassungsmässigen Aufträge erfüllen können, hängt mehr und mehr davon ab, wie sie ihre eigenen IKT-Systeme inklusive der relevanten Lieferketten(Supply Chain) sowie die eigenen Daten und Informationen über alle Lagen vor den vielfältigenBedrohungen im Cyber- und elektromagnetischen Raum (CER) schützen können. Die Auftragserfüllung hängt jedoch auch davon ab,