Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/32: Verpflichtungskredit für das Forschungsförderinstrument SWEETER (SWiss research for the EnErgy Transition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025‒2036 · 12 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-10/1/4
2. Ergebnisse der Vernehmlassung
Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.
2.1. Allgemeine Rückmeldungen
Unter den 25 Kantonen, die Stellung genommen haben, befürworten 24 das Vorhaben (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH). Der Kanton UR hat keine Bemerkungen eingebracht. Die Stadt Zürich, die FDP, die GLP, die Mitte, die SP, die Eidgenössische Energieforschungskommission (CORE), der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR), der Schweizerische Städteverband (SSV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Fédération des Enterprises Romandes (FER), scienceindustries, Swissmem, der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS-UPSA), auto-schweiz, strasseschweiz, der Touring Club Schweiz (TCS), der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband (Suissetec), BirdLife Schweiz, Greenpeace
Schweiz, die Akademien der Wissenschaften Schweiz, der ETH-Rat, Swissuniversities, die Dachorganisation der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (AEE Suisse), Geothermie Schweiz, Thermische Netze Schweiz (TNS), die Schweizerische Energie-Stiftung (SES), das Centre Patronal, die Handelskammer beider Basel und die Universität Basel begrüssen das Vorhaben ebenfalls.
Gemäss FDP trägt SWEETER dazu bei, dass die Schweiz ein Bildungs-, Forschungs- und Innovationsstandort auf international höchstem Niveau bleibt. Die GLP merkt an, dass die starke Resonanz von Wissenschaft, Privatwirtschaft und weiteren Organisationen das grosse Interesse am Programm unterstreichen. Auto-schweiz und strasseschweiz sehen das grosse Interesse der Privatwirtschaft an SWEET ebenfalls als positiv und wichtig an. Der Kanton FR, die Akademie der Wissenschaften
Schweiz, der Schweizerische Nationalfonds (SNF) und die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) begrüssen den inter-/transdisziplinären Ansatz bzw. Ausrichtung von SWEETER.
Swissmem schreibt, dass der Verband die Mittelvergabe für eine monothematische Forschungsförderung in der Regel ablehnt, bei SWEET und SWEETER aber die breiten abgesteckten Fragestellungen, den inter- und transdisziplinären Ansatz und die Verknüpfung mit dem Pilot- und Demonstrationsprogramm des BFE begrüsst.
Die Kantone AR und AI sehen den Forschungsbedarf in Anbetracht der hohen volkswirtschaftlichen Schäden durch Stromausfälle und -mangellagen und dass weniger als 30 Jahre verbleiben, um die Energie- und Klimastrategien zu erreichen, als ausgewiesen an. Die Innosuisse hält fest, dass SWEE-TER einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung leisten kann.
Die SVP ist der Ansicht, dass das Problem der Versorgungssicherheit weder mit SWEET noch mit SWEETER gelöst ist. Sie fügt hinzu, dass die Notwendigkeit eines neuen Verpflichtungskredits sich nicht abschliessend beurteilen lasse. Die Vorlage sei zur Überarbeitung zurückzuweisen und die Resultate der bisherigen Forschungsausgaben auszuweisen. Die SVP wertet die Anerkennung der Versorgungssicherheit bzw. der Bekämpfung von Strommangellagen als «dringender weiterer For-
schungsbedarf» als positiv.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt die Vorlage ab. Er ist der Ansicht, dass die Unterlagen den Nutzen des Programms nicht belegen und die Ausführungen zu SWEETER «nebulös» sind. Der SGV beantragt angesichts der «fahrlässigen Ressourcenverschwendung» die Streichung des Programms.
Die Universität Basel schreibt, dass die Forschung ohne weiteren Verpflichtungskredit «zersplittern» würde und dass dies negative Folgen hätte: Die Gesamtperspektive auf das Energiesystem und die Energiewende würde fehlen und bestehende Forschungsnetzwerke würden verfallen. Sie stellt
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet 4/12 BFE-D-238D3401/316