Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten

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der Verkehrserlöse berechnet wird, kann zusätzlich einen Beitrag an die Fixkosten der Bahninfrastruktur leisten.

Das BAV legt gestützt auf die Angaben der ISB den Trassenpreis für die Grundleistungen nach Art. 21 NZV fest. Als Konzessionsbehörde bestimmt es ebenfalls die Höhe des Deckungsbeitrags. Die Preise für Zusatzleistungen nach Art. 22 NZV werden von den Infrastrukturbetreiberinnen selber diskriminierungsfrei beschlossen und publiziert. 2022 lieferten die EVU über den Trassenpreis jährlich rund 1,4 Milliarden Franken an die ISB ab. Ein wesentlicher Teil des Trassenpreises betrifft den Basispreis (21 %), den Verschleiss (20 %), den Strompreis (18 %) und den Deckungsbeitrag (37 %).

Der Strompreis für den Bezug von Energie ab Fahrdraht wurde auf das Jahr 2023 angepasst. Der Preis für Bahnstrom wurde wie folgt erhöht: Der Regional- und der Güterverkehr zahlen ab 2023 einen Rappen pro Kilowattstunde mehr (neu 12 Rappen oder + 9 %), der Fernverkehr drei Rappen (neu 14 Rappen oder + 27 %). Dies hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) nach einer Mitwirkung der interessierten Verwaltungseinheiten beschlossen. Falls die Energiepreise auf dem heutigen, hohen Niveau bleiben, sieht das BAV vor, 2024 den Strompreis für Regional- und Güterverkehr auf das Niveau des Fernverkehrs anzuheben. Damit kann dem Anliegen Rechnung getragen werden, die Verkehrssparten möglichst gleich zu behandeln.

Der Deckungsbeitrag für den Fernverkehr wurde gemäss Annahmen des BAV nur minimal angepasst. Die genauen Beträge werden für die Botschaft ergänzt.

Die fortdauernde Modernisierung der Infrastruktur und die Verwendung von schienenfreundliches Rollmaterial sollen dazu führen, dass die Grenzkosten exkl. Bahnstrom tendenziell sinken, was wiederum in tieferen Trassenpreisansätzen und damit verbunden zu geringeren Einnahmen der ISB resultieren kann. Unter Berücksichtigung der Preisanpassungen können im Zeitraum 2025–2028 insgesamt rund 6 Milliarden Franken an Trassenpreiserlösen erwartet werden.

1.2.7 Bestellung von Infrastrukturleistungen

Die Trassenpreiseinnahmen decken nicht die vollen Kosten der ISB. Da eine sichere und leistungsfähige Bahninfrastruktur ein wichtiger Standortfaktor ist und wesentlich zur wirtschaftlichen Prosperität des Landes beiträgt, bestellt der Bund bei den ISB den Betrieb und den Substanzerhalt. Dieser dient der Erhaltung und Anpassung der Bahninfrastruktur an den Stand der Technik und die Erfordernisse des Verkehrs, soweit es nicht um eine Kapazitätserhöhung (mehr Zugskilometer, kürzere Fahrzeiten) geht. Darüberhinausgehende Investitionen werden als Ausbaumassnahmen über Umsetzungsvereinbarungen bei den ISB bestellt.

Der Bund schliesst seit 1999 mit der SBB und seit 2011 mit allen ISB vierjährige Leistungsvereinbarungen ab (für die Jahre 2011–12 ausnahmsweise zweijährige, um