Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten
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In diese Systemführerschaft einbezogen wird auch die Stromproduktion und -beschaffung (Kraftwerke, Beteiligungen, Versorgungshandel) und Übertragung (Übertragungsleitungen), indem die Festlegung des kostendeckenden Preises für den Bahnstrom geregelt wird. Nicht mit dieser Systemaufgabe in Berührung kommen die zahlreichen Meterspurbahnen, die mit Gleichstrom betrieben werden.
Mit der Systemaufgabe Bahnstrom 16.7 Hz sollen u.a. folgende Ziele erreicht werden:
- Eine kostengünstige und effiziente Bahnstromversorgung 16,7 Hz.
- Eine sichere und zuverlässige Bahnstromversorgung 16.7 Hz im Eisenbahnnetz der Schweiz.
Im Rahmen der Sanierung der SBB in 2001 wurde die Finanzierung der Stromversorgung folgendermassen abgegrenzt, was mit der Definition der Systemführerschaft Bahnstrom 16,7 Hz bestätigt wurde:
- Aufgaben, die im Rahmen des Netzzugangs direkt vom BIF finanziert werden (Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der für die Bahnstromversorgung des 16,7- Hz-Netzes erforderlichen Unterwerke und Frequenzumformer)
- Aufgaben ausserhalb des Netzzugangs, die nach Marktprinzipien finanziert werden und über den Preis des Bahnstroms ab Unterwerk abgegolten werden (für Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der für die Bahnstromversorgung 16.7 Hz im Eisenbahnnetz der Schweiz erforderlichen Produktionsanlagen (inkl. Bezugsrechte) und Übertragungsleitungen).
Abbildung 4