Vorlage
Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
09.29. (189) Befragung für die Parahotelleriestatistik
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Angebot: Name, Adresse und Beherber-
gungskapazität von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften sowie Name und Adresse ihrer Betreiberinnen und Betreiber oder Vermieterinnen und Vermieter
Nachfrage: monatliche Anzahl Ankünfte und Logiernächte nach Herkunftsland der Gäste
Art und Methode: Angebot: Erhebung bei den Gemeinden;
Vollerhebung bei den Tourismusorganisationen, Betreiberinnen und Betreiber, Vermieterinnen und Vermieter sowie und Vermittle-innen und Vermittler von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften
Nachfrage: Stichprobenbefragung von Tourismusorganisationen, Betreiberinnen und Betreiber, Vermieterinnen und Vermieter sowie Vermittlerinnen und Vermittler von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften
Aufstockungsmöglichkeit: Ja
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Freiwillig für natürliche Personen in Privathaushalten
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Angebot: jährlich
rung: Nachfrage: vierteljährlich
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
09.30. (136) Befragung für die Berichterstattung (Jahresrechnung und statistische Erhebung) der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen
Zuständiges Organ: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Gegenstand: 1. Finanzielle Indikatoren für «Other Fi-
nancial Corporations» gemäss dem Standard Special Data Dissemination Standard Plus des Internationalen Währungsfonds
2. Jahresrechnung der Versicherungsunternehmen
Art und Methode: Vollbefragung der in der Schweiz beauf-
sichtigten Versicherungsunternehmen
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- 1. Alle zwei Jahre, 30. Juni bis 31. Derung: zember
2. Jährlich, am 31. Dezember
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –