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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

09.29. (189) Befragung für die Parahotelleriestatistik

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Angebot: Name, Adresse und Beherber-

gungskapazität von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften sowie Name und Adresse ihrer Betreiberinnen und Betreiber oder Vermieterinnen und Vermieter

Nachfrage: monatliche Anzahl Ankünfte und Logiernächte nach Herkunftsland der Gäste

Art und Methode: Angebot: Erhebung bei den Gemeinden;

Vollerhebung bei den Tourismusorganisationen, Betreiberinnen und Betreiber, Vermieterinnen und Vermieter sowie und Vermittle-innen und Vermittler von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften

Nachfrage: Stichprobenbefragung von Tourismusorganisationen, Betreiberinnen und Betreiber, Vermieterinnen und Vermieter sowie Vermittlerinnen und Vermittler von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften

Aufstockungsmöglichkeit: Ja

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Freiwillig für natürliche Personen in Privathaushalten

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Angebot: jährlich

rung: Nachfrage: vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

09.30. (136) Befragung für die Berichterstattung (Jahresrechnung und statistische Erhebung) der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen

Zuständiges Organ: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Gegenstand: 1. Finanzielle Indikatoren für «Other Fi-

nancial Corporations» gemäss dem Standard Special Data Dissemination Standard Plus des Internationalen Währungsfonds

2. Jahresrechnung der Versicherungsunternehmen

Art und Methode: Vollbefragung der in der Schweiz beauf-

sichtigten Versicherungsunternehmen

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- 1. Alle zwei Jahre, 30. Juni bis 31. Derung: zember

2. Jährlich, am 31. Dezember

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –