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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art und Methode: Repräsentative Stichprobe; Vollbefragung
der Grossunternehmen; bei Bedarf Befragung der Organisationen der Wirtschaft
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Monatlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
09.27. (133) Erhebung zum Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Zuständiges Organ: Bundesamt für Justiz
Gegenstand: Ferienwohnungen
Art und Methode: Vollerhebung bei den Kantonen und
Grundbuchämtern
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: Für die Bewilligungserteilung zu-
ständige kantonale Behörden gemäss Artikel 24 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR
211.412.41); Grundbuchämter im Sinne von Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung vom 1. Oktober 1984 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR
211.412.411)
09.28. (44) Befragung für die Beherbergungsstatistik
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Ankünfte und Logiernächte der Gäste
nach Herkunftsland, Beherbergungskapazität und durchschnittliche Einnahmen pro Nacht
Art und Methode: Vollbefragung der Besitzerinnen und Be-
sitzer sowie der Leiter-innen und Leiter von Hotels, Kurbetrieben, Zelt- und Wohnwagenplätzen
Aufstockungsmöglichkeit: Ja
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Monatlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone, touristische Verbände
Besondere Bestimmungen: –