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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
09.45. (56) Befragung für die Pensionskassenstatistik
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Rechtsform, Merkmale (Finanzierung und
Rechtsansprüche) und Versicherte (Aktive und Leistungsbezügerinnen) und Leistungsbezüger der Vorsorgeeinrichtungen sowie buchhaltungs- und geschlechtsspezifische versicherungstechnische Angaben
Art und Methode: Befragung der beruflichen Vorsorgeein-
richtungen privaten und öffentlichen Rechts (Teil-/Vollbefragung)
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Teilerhebung: jährlich; Vollerhebung: alle rung: fünf Jahre
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
09.46. (129) Befragung für die Statistik der beruflichen Vorsorge
Zuständiges Organ Bundesamt für Sozialversicherun-
gen
Gegenstand: Aktuelle Kennzahlen der beruflichen
Vorsorge, die nicht mit der Pensionskassenstatistik ermittelbar sind, im Zusammenhang mit Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie mit Revisionsvorhaben
Art und Methode: Repräsentative Stichprobe von Ein-
richtungen, die Aufgaben der beruflichen Vorsorge übernehmen; Erhebung von Administrativdaten der Pensionskassenstatistik
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Bei Bedarf
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
09.47. (170) Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen
Zuständiges Organ: Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich
Gegenstand: Indikatoren zur Geschäftsentwick-
lung, zur Investitions- und Innovationstätigkeit in der Industrie, im Baugewerbe und in den
Dienstleistungsbranchen
Art und Methode: Panelbefragung von Unternehmen
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend; monatlich, vierteljährlich,
rung: halbjährlich, zweijährlich
Mitwirkende bei der Durchführung: Branchenverbände
Besondere Bestimmungen: –