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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

09.45. (56) Befragung für die Pensionskassenstatistik

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Rechtsform, Merkmale (Finanzierung und

Rechtsansprüche) und Versicherte (Aktive und Leistungsbezügerinnen) und Leistungsbezüger der Vorsorgeeinrichtungen sowie buchhaltungs- und geschlechtsspezifische versicherungstechnische Angaben

Art und Methode: Befragung der beruflichen Vorsorgeein-

richtungen privaten und öffentlichen Rechts (Teil-/Vollbefragung)

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Teilerhebung: jährlich; Vollerhebung: alle rung: fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

09.46. (129) Befragung für die Statistik der beruflichen Vorsorge

Zuständiges Organ Bundesamt für Sozialversicherun-

gen

Gegenstand: Aktuelle Kennzahlen der beruflichen

Vorsorge, die nicht mit der Pensionskassenstatistik ermittelbar sind, im Zusammenhang mit Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie mit Revisionsvorhaben

Art und Methode: Repräsentative Stichprobe von Ein-

richtungen, die Aufgaben der beruflichen Vorsorge übernehmen; Erhebung von Administrativdaten der Pensionskassenstatistik

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Bei Bedarf

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

09.47. (170) Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen

Zuständiges Organ: Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich

Gegenstand: Indikatoren zur Geschäftsentwick-

lung, zur Investitions- und Innovationstätigkeit in der Industrie, im Baugewerbe und in den

Dienstleistungsbranchen

Art und Methode: Panelbefragung von Unternehmen

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend; monatlich, vierteljährlich,

rung: halbjährlich, zweijährlich

Mitwirkende bei der Durchführung: Branchenverbände

Besondere Bestimmungen: –