Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 49 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Am 25. November 2020 hat der Bundesrat das Bundesamt für Statistik (BFS) beauftragt, mittels einer Teilrevision der Statistikerhebungsverordnung die konkrete Ausrichtung der Bundesstatistik auf die Mehrfachnutzung von Daten rechtlich zu verankern und zur Umsetzung der Rollen und Aufgaben im Statistikbereich für die Mehrfachnutzung der Daten eine Teilrevision der Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik einzuleiten.
Zudem hatte der Bundesrat am 27. September 2019 das BFS bereits beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der Bundeskanzlei (BK) sowie bestehenden interdepartementalen Koordinationsorganen die notwendigen Werkzeuge und Instrumente für die Normierung, Harmonisierung und Standardisierung (Metadatensystem, Datenkatalog) der Daten zu konzipieren und zu realisieren. Am 10. Dezember 2021 hat der Bundesrat die Aufgabenteilung zwischen BFS und BK-DTI präzisiert.
Der Bundesrat hat am 27. September 2019 das BFS auch beauftragt, die Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten zur Führung und Steuerung der Interoperabilitätsplattform festzulegen. Diese stehen auch mit der Harmonisierung der Daten im Bereich der Statistik in engem Zusammenhang und waren deshalb ursprünglich in der vorliegenden Verordnung vorgesehen. Aufgrund der Rückmeldungen in der Ämterkonsultation wurden die Bestimmungen jedoch in die (neue) Verordnung über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAV) integriert.
1.1.1 Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik und Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Die Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik (BStatG; SR 431.011) und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) werden aufgehoben und durch die neue Verordnung über die Bundesstatistik ersetzt. Letztere schafft mehr Transparenz beim Prozess der Datenbearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke sowie bei der Organisation des Schweizer Statistiksystems. Indem die Tätigkeiten des BFS sowie der anderen Statistikproduzenten des Bundes und der öffentlichen Statistikstellen der Kantone und Gemeinden in einem einzigen Text zusammengefasst werden, kann die Bevölkerung besser informiert werden.
Die neue Verordnung sorgt für einen klareren und transparenteren Überblick über die bestehenden Daten sowie ihre Beschaffung und Bearbeitung.
Schliesslich soll die neue Verordnung eine moderne Rechtsgrundlage für die Koordination zwischen den Parteien schaffen sowie die Rollen des BFS als zentralem Organ und seiner Partner definieren.