Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 49 Seiten

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digkeitsbereich des BFS zu tun, damit es gegebenenfalls notwendige Änderungen direkt einleiten kann, ohne den Umweg über eine andere Behörde (in diesem Fall das GS-EFD oder die Staatskanzlei) gehen zu müssen, anerkannte es das Argument der Einheit der Materie und beschloss, diese Bestimmungen in die EMBAV zu überführen. Aufgrund der engen Verbindung und der zahlreichen Anknüpfungspunkte zwischen diesen beiden Bereichen der öffentlichen Statistik und der Standardisierung von Metadaten bleibt das BFS jedoch auch in diesem Bereich das für die Umsetzung zuständige Amt.

1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu den Strategien des Bundesrates

Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–20231 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 2020 über die Legislaturplanung 2019–20232 angekündigt.Sie ist jedoch direkt oder indirekt Teil der folgenden bundesrätlichen Programme und Strategien und trägt zu deren Umsetzung bei:

- Programm Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB)

- Strategie Datenwissenschaft des Bundes, Dezember 2022

- Strategie «Digitale Schweiz» (DVS) 2023

- Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030

- Digitalisierungsstrategie des Bundes 2020-2023

- E-Government-Strategie 2020–2023

- IKT-Strategie des Bundes 2020–2023

- Tallinn Declaration on Government vom 6. Oktober 2017

- Dateninnovationsstrategie von 2017 des BFS

- Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes Dezember 2018

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Am 13. Juni 2017 hat das Parlament die Motion 16.4011 FDP-Liberale Fraktion «Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung» angenommen. Der Bundesrat hat dazu am 27. September 2019 das BFS beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern und weiteren Stellen die notwendigen Massnahmen für Mehrfachnutzung von Daten umzusetzen.

1 BBl 2020 1777

2 BBl 2020 1907