Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten

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ein Informationssystem zur Erfassung und Weiterleitung der Kontaktdaten von einreisenden Personen, das in Situationen einer besonderen Gefährdung betrieben wird (Informationssystem «Einreise», Art. 60b) und mit dem Informationssystem «Genom-Analysen» (Art. 60c) eine Austauschplattform zu genetischen Informationen von Erregern mit Ausbruchspotenzial, die neben dem Humanbereich auch die Bereiche Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, Veterinärmedizin und Umwelt umfasst.

4.1.11 Globale Gesundheit zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten

Antibiotikaresistenzen, hochansteckende Erreger und die Verfügbarkeit von Impfstoffen und Medikamenten sind internationale Herausforderungen, welche die gesundheitlichen Risiken für die Schweizer Bevölkerung und die Anforderungen an das Schweizer Gesundheitssystem nachhaltig und direkt beeinflussen. Strategische Beiträge an den globalen Gesundheitsschutz, welche zur Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und anderer Risiken für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung sind, tragen direkt zum Schutz der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung bei. Spezifisch sollen in einer ersten Finanzierungsperiode zwei Bereiche des globalen Gesundheitsschutzes gestärkt werden:

Institutionelle Ebene: Ausbrüche übertragbarer Krankheiten, welche schon früh entdeckt und bekämpft werden, entwickeln sich gar nicht erst zu Epidemien oder gar Pandemien. Die WHO soll mit gezielten Investitionen auf globaler und europäischer Ebene (WHO EURO) gestärkt werden, damit diese ihren Auftrag in der Vorsorge und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten erfüllen und einen direkten Beitrag zur Gesundheit der Schweizer Bevölkerung leisten kann. Dabei sollen insbesondere die normativen und koordinativen Arbeiten auf globaler und europäischer Ebene gestärkt werden, welche eine frühe Erkennung von Ausbruchsherden, den geregelten Informationsaustausch und eine rasche Bekämpfung im Epidemie- bzw. Pandemiefall ermöglichen.

Erforschung und Entwicklung wichtiger medizinischer Güter: Der hohe initiale Investitionsaufwand und die anschliessend ungünstigen Vermarktungsmöglichkeiten führen dazu, dass die Erforschung und Entwicklung von neuen Antibiotika nur langsam voranschreiten. Die Problematik ist global anerkannt und die WHO hat im Jahr 2017 eine Liste prioritärer Krankheitserreger erstellt, um die begrenzten Gelder zur Entwicklung von Antibiotika zielgerichtet einzusetzen. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene internationale Initiativen zur Förderung der Entwicklung von neuen Antibiotika lanciert, um fehlenden Marktanreize auszugleichen.

Wirksame Covid-19 Impfstoffe waren entscheidend für die Bewältigung der Epidemie. Der weltweite Impfstoffbedarf wird auch bei einer nächsten Epidemie einen globalen Beschaffungswettbewerb auslösen. Für die zukünftige Versorgungsicherheit der Schweiz ist es daher essenziell, dass global möglichst viele Impfstoffkandidaten in einem kurzen Zeitraum entwickelt und verfügbar gemacht werden. Um die Entwicklung von Impfstoffen und anderen biologischen Gegenmassnahmen gegen epidemische und pandemische Bedrohungen zu beschleunigen, beteiligt sich der Bund finanziell bereits an CEPI. Die Beiträge von jeweils 10 Mio. Franken in den Jahren 2020/2022 haben zur Entwicklung von in der Schweiz eingesetzten Covid-19 Impfstoffen beigetragen.

Die gesetzliche Lücke soll im Rahmen der Revision des EpG geschlossen werden und dabei die verschiedenen Ausgaben im Bereich der globalen Gesundheit zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten bündeln und koordinieren. Der Bundesversammlung wird die benötigten Mittel jeweils für eine Periode von vier Jahren als Zahlungsrahmen beantragt. Dies erhöht die Kostentransparenz und stärkt die strategische Steuerung der gesprochenen Mittel.

Abstimmung von Aufgaben und Finanzen

Die Revisionsvorlage klärt und präzisiert die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Im Vergleich zum geltenden Gesetz sieht die Vorlage keine grundsätzliche Änderung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Nach dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz finanziert jede Staatsebene diejenigen Aufgaben, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, selbst.