Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/52: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) · 13 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.81-02-9/6/4

Organisationen der Bereiche Cleantech, erneuerbaren Energien und7

Energieeffizienz Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen4

Weitere Vernehmlassungsteilnehmende7

Stellungnahmen insgesamt99

4. Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse

4.1. Forderungen zur Vorlage als Ganzes

Die Mehrheit (Kantone, EnDK/BPUK, FDP, SVP, Mitte, Strombranche) begrüssen die vorgeschlagene Revision des StromVG, da diese eine Absicherung der Stromversorgung bei ausserordentlichen Situationen schafft. Auch die SP begrüsst die Stossrichtung der StromVG-Revision zur bisherigen Absicherung der Stromversorgung, lehnt einen weiteren Ausbau im Hinblick auf eine Dimensionierung von bis zu 1000 MW Reserveleistung durch fossile RKW jedoch ab und fordert dagegen einen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien, mehr Investitionen in die Energieeffizienz und ein Stromabkommen mit der EU. Ablehnung äussern Die Grünen und Umweltverbände (u.a. WWF, Birdlife), da die Klimakrise es nicht erlaube, in Infrastruktur für fossile Energien zu investieren. Auch die RKGK lehnt die Vorlage ab und möchte den Fokus stattdessen auf die Wasserkraft legen. Andere Vernehmlassungsteilnehmende bezweifeln den grundsätzlichen Bedarf für RKW. Die hohen Kosten der Stromreserve werden kritisiert. Alternativ wird eine Verbrauchsreserve gefordert in der Annahme, diese sei wesentlich günstiger als neue RKW. Umstritten ist die Förderung von WKK-Anlagen. Abgelehnt wird sie aufgrund des CO2-Ausstosses von WKK-Anlagen und weil der Netzzuschlagsfonds nicht für die Förderung von fossilen Anlagen vorgesehen sei. Aus Sicht der SVP sind die dezentralen Notstromaggregate besser in der Vorlage zu verankern, etwa indem die Betriebslimitierung von 50 Stunden pro Jahr in einer Strommangellage ausgesetzt wird.

4.2. Forderungen zu einzelnen vorgeschlagenen Änderungen des StromVG

4.2.1 Bestimmungen betreffend Reservekraftwerke (Art. 8a, 8b, 15 und 15a VE-StromVG)

Der VSE, die EnDK, der Kanton Bern und die SVP möchten den Einsatz der RKW für Spannungshaltung erlauben. Die Swissgrid bringt eine Differenzierung ins Spiel: Wurde ein RKW ursprünglich vom Markt finanziert, sei nicht ersichtlich, weshalb eine Teilnahme am Markt für Systemdienstleistungen (SDL-Markt) per se untersagt werden soll. Die WEKO und Swissgrid erachten die Delegationsnorm an den Bundesrat hinsichtlich der Deckung der Kosten für Ausgleichsenergie als problematisch und lehnen dies ab. Axpo, Powerloop, aeesuisse und VSE stipulieren die Übernahme von Mehrkosten gegenüber fossilen Brennstoffen, falls die RKW mit Brennstoffen aus erneuerbarer Produktion betrieben werden.

Powerloop und VSE möchten auf die gesetzliche Möglichkeit zur Verpflichtung von Betreibern von RKW verzichten. Der VSE fordert eine weitere Ausschreibung vor einer Verpflichtung. Der VSE, die FDP, die Swissgrid und Alpiq möchten, dass Kraftwerke auch nach ihrem Einsatz in der Reserve weiterbetrieben werden können, da diese einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Systemstabilität leisten. Die Alpiq möchten zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung ein Rückkehrverbot von RKW in den Markt.

Der VSE, die Axpo und die SVP möchten mit den Bestimmungen über den Zugang zu Rohrleitungen gewährleisten, dass die Betreiber dieser Anlagen transparente, angemessene und diskriminierungsfreie Bedingungen für die Nutzung durch RKW festlegen müssen. Der VSG sieht eine Abweichung von Art. 13 RLG und befürchtet Diskriminierungstatbestände gegenüber anderen Kunden.

4/13 BFE-D-5DB33401/154