Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/52: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) · 13 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.81-02-9/6/4
4.4.2 Information der Öffentlichkeit (Art. 55a und 56 VE-EnG)
Die neuen Regelungen in Bezug auf Datenzugang für und Information der Öffentlichkeit durch das BFE werden übergreifend entweder explizit unterstützt oder nicht weiter kommentiert. Die Kantone und die EnDK, Brancheverbände und einige grösserer Energieversorgungsunternehmen weisen darauf hin,
dass auf Mehrfacherhebungen verzichtet werden sollte. Ebenso teilen diese Interessengruppen sowie Economiesuisse, Metal Suisse und die Stadt Zürich mit, dass der Aufwand für die Betroffenen möglichst gering zu halten und auf eine Datenerhebung auf Vorrat zu verzichten sei. Die RKGK unterstützt die Neuregelung nur unter dem Vorbehalt, dass der Aufwand möglichst gering zu halten ist und die Datenprodukte auch den Kantonen unentgeltlich zugänglich gemacht werden sollen.
Der VSE, Gruppierungen der Strombranche als auch einzelnen Unternehmen verweisen darauf, dass beim Auswahlprozess der Datenprodukte und der Erarbeitung der Vorgaben die Branche einzubeziehen sei.
Der VSG erklärt, dass sofern auf weitergehende Datenprodukte zugegriffen werden muss, als sie im Gasmonitoring der Wirtschaftlichen Landesversorgung verfügbar sind, mit wesentlichen zusätzlichen Kosten zu rechnen sei. Diese Kosten sollen laut dem Verband durch den Datenempfänger getragen werden. Ebenfalls sollen keine wirtschaftlich sensiblen Daten erhoben werden.
Axpo, BKW und Alpiq weisen darauf hin, dass Kosten und Nutzen der Datenerhebungen jeweils abzuwägen sind. Sie stellen fest, dass Formate und Zugänge zu Daten stark heterogen und fragmentiert sind. Eine Datenlieferung aus ihrer Sicht könnte so zu grossem administrativen Aufwand führen.
Swissmem stellt fest, dass aktuelle und verlässliche Daten und Informationen zum Verbrauch und zu den Sparzielen extrem wichtig sind und möglichst in Echtzeit vorliegen sollten.
4.5. Weitere Forderungen
Die Kantone Graubünden und Bern fordern bezüglich Wasserkraftreserve, die Opportunitätskosten der Wasserkraft seien abzugelten. Alpiq und der SWV möchten diese Abgeltung im Gesetz regeln, dabei sei Marksituation, Preisdifferenz im Winter- resp. Sommer und der Wert der Flexibilität zu berücksichtigen. Die aeesuisse schreibt, Betreiber mit einer Portfoliogrösse ab 10 GWh seien zur Teilnahme an der Wasserkraftreserve zu verpflichten. Die ElCom schlägt eine Präzisierung der Erläuterungen vor, wonach die Wasserkraftreserve grundsätzlich so dimensioniert sei, dass mit ihrem Beitrag im Zusammenspiel mit demjenigen der ergänzenden Reserve die Stromversorgung im Knappheitsfall während weniger Wochen im Winter oder Anfang Frühling sichergestellt werden könne.
Swissgrid betont, ein Liquiditätsengpass der Swissgrid sei abzuwenden. Dafür sei ein Konzept des Bundes erforderlich. Weiter spricht sich Swissgrid dafür aus, die Rolle und Verantwortlichkeiten der Bilanzgruppen explizit im Gesetz zu regeln. Im Weiteren schlägt die Netzgesellschaft eine Anpassung von Art. 22 StromVG vor, um die Rolle der ElCom im Hinblick auf die Beobachtung der Elektrizitätsmärkte und Versorgungslage zu präzisieren und die Möglichkeit im Gesetz zu verankern, dass die El-Com dafür Dritte beiziehen könne. Nicht geklärt sei zudem das künftige Verhältnis der genannten Bestimmungen zu Art. 9 StromVG und insb. dessen Abs. 2. Die ElCom schlägt bezüglich Solarexpress eine Ergänzung von Art. 71a EnG im geltenden Recht vor, um die Kosten für Netzverstärkungen zu regeln.
Bezüglich Finanzierung der Reserve schreibt Swissgrid, es sollte sich nicht um besondere Kosten des Übertragungsnetz handeln, vielmehr wäre eine Art zweiter Netzzuschlag angezeigt. Der Kanton BS, die SP, der SGB und der sgv verlangen, eine Finanzierung der Stromreserve über den Bundeshaushalt zu prüfen. Gemäss Travailsuisse soll das BFE Verbilligung ähnlich wie bei den Krankenkassenprämien prüfen, um Härtefälle abzufedern. Economiesuisse, Scienceindustries und Swissmem möchten andere Finanzierungsmodelle, damit stromintensive Unternehmen nicht die höchsten Kosten tragen müssten. Cemsuisse, GGS, IGEB und Ziegelindustrie Schweiz finden es bedenklich, dass die mehr-
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