Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/52: Änderungen des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve) · 13 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.81-02-9/6/4

Dagegen bedauern die Kantone (EnDK/BPUK, AG, AR, AI, BL, BS, BE, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SZ, SO, TI, VS, ZH), die Parteien GPS, SPS, die WEKO, Verbände der Wirtschaft und der Industrie (economiesuisse, SGB, aIHK, Cemsuisse, CVCI, GGS, IGEB, Scienceindustries, Swissmem, Ziegelindustrie Schweiz), Umweltverbände (Greenpeace, Pro Natura, BirdLife, Pusch, Verein Klimaschutz Schweiz, WWF) sowie sses, Swisscleantech, SES, Klimaallianz, Metall Suisse, noe-21, PSR/IPPNW, ZHAW, dass von der Einführung einer hoheitlichen Verbrauchsreserve abgesehen werden soll. Sie erachten diese voraussichtlich als günstiger als die produktionsseitigen Massnahmen und eine Verbrauchsreserve würde nach ihrer Einschätzung umweltseitig eine Entlastung bringen sowie eine Erweiterung der Reserveteilnehmer bedeuten. Insbesondere die WEKO und verschiedene Industrieverbände (Cemsuisse, GGS, IGEB, Swissmem, Ziegelindustrie Schweiz) sowie Swisscleantech fordern, dass die Nachfragereduktion nicht fakultativ, sondern als ebenbürtiger Teil der Stromreserve verbindlich berücksichtigt werden solle.

4.3. Forderungen zu einzelnen vorgeschlagenen Änderungen des CO2-Gesetzes

Cemsuisse und Swissmem beantragen, dass der Bund die Zusatzkosten für die Beschaffung des alternativen Energieträgers übernehmen solle, wenn die Betreiber von Zwei- oder Mehrstoffanlagen verpflichtet würden, einen bestimmten Energieträger zu verwenden (und nicht nur die Zusatzkosten für die Emissionsrechte). Science Industries und der Kanton Zürich beantragen, dass die Kosten für zusätzliche Emissionsrechte zwingend und ohne Nachweis des Nachteils durch den Bund übernommen werden sollen.

4.4. Forderungen zu einzelnen vorgeschlagenen Änderungen des EnG

4.4.1 Investitionsbeitrag für WKK-Anlagen (Art. 34a, 35, 36 und 38 VE-EnG)

Die Förderung von WKK-Anlagen mit 20 Millionen Franken jährlich über den Netzzuschlagsfonds wird mehrheitlich abgelehnt. Das wichtigste Argument ist, dass der Fonds nicht für die Förderung von fossilen Anlagen vorgesehen ist. Systemkohärenter wäre eine Förderung gemäss StromVG oder die Einschränkung auf erneuerbare Brennstoffe, ohne Kompensationsmöglichkeit bei der Verwendung von fossilen Brennstoffen.

Dieser Auffassung ist die Mehrheit der Kantone (ausser SG) sowie die EnDK/BPUK und auch die meisten Parteien äussern sich in diesem Sinne (die Mitte, FDP die Liberalen, SP und Grüne). Sie weisen darauf hin, dass die geförderten Anlagen im Sinne der Klimapolitik vorwiegend mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden sollten. Auch die SVP äussert sich kritisch, verweist auf die beschränkten Mittel im Netzzuschlagsfonds und dass die Anlagen primär auf die Produktion von Wärme und nicht Strom ausgelegt sind.

Auch der Städteverband und die Energieversorger (Axpo, ewz) sowie Swisscleantech, die WEKO und die Fédération Romande des Consommateurs (FRC) lehnen die Massnahme als systemwidrig ab. Alpiq begrüsst die Massnahme grundsätzlich, lehnt die Förderung über den Netzzuschlagsfonds aber ab. Die BKW und Economiesuisse möchten die Förderung nicht nur für Neuanlagen, sondern auch für Erweiterung analog der Wasserkraftwerke. Der VSE äussert Vorbehalte und bevorzugt technologieneutrale Ausschreibungen, anstatt einer Förderung nur für fossile WKK-Anlagen.

Die Umweltverbände lehnen die Vorlage grundsätzlich ab und setzen den Fokus auf Stromsparmassnahmen zur Vermeidung einer Strommangellage.

Von den grossen Verbänden befürwortet einzig der VSG die Massnahme; von den kleineren Swisspower und Powerloop. Die aeesuisse befürwortet die Massnahme unter der Bedingung, dass die Anlagen mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

6/13 BFE-D-5DB33401/154