Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Anhang 7

In Anhang 7 «Futtermittel-Ausgangsprodukte und Futtermittelzusatzstoffe» sollen neu auch die Futtermittel für Heimtiere und die Aquakulturtiere geregelt werden.

In ihre Empfehlungen zu Futtermitteln2 gelangte die von der EU-Kommission eingesetzte Expert Group for Technical Advice on Organic Production (EGTOP) unter anderem zum Schluss, dass die aufgeführten Stoffe mit den Zielen und den Grundsätzen der biologischen Produktion vereinbar sind. Diese Stoffe sollen deshalb in Anhang 7 bei den entsprechenden Funktionsgruppen aufgenommen werden.

Anhang 8

Die Anwendung von Produkten auf Jodbasis als Zitzendesinfektionsmittel ist im Bio-Sektor gängige Praxis. Diese Behandlung fällt aber nicht in den Geltungsbereich dieses Anhangs. Die Zitzendesinfektion wird auch in der EU-Öko-Verordnung nicht speziell geregelt. Der Eintrag «Produkte auf Jodbasis als Zitzendesinfektionsmittel» soll von der Liste der zugelassenen Stoffe zur Reinigung und Desinfektion von Gebäuden und Ställen gestrichen werden.

Analog zur EU wird im Anhang festgelegt, welche Wirkstoffe nicht als Biozide verwendet werden dürfen.

1.4 Auswirkungen

1.4.1 Bund

Keine Auswirkungen.

1.4.2 Kantone

Keine Auswirkungen.

1.4.3 Volkswirtschaft

Die Bestimmungen dienen der Angleichung an das EU-Recht, was im Interesse der Schweizer Unternehmen ist. Sie dienen der Vermeidung von technischen Handelshemmnissen.

Eine Erhöhung der Mindestflächen pro Tier der Schweingattung dürfte zu Investitionskosten führen und könnte die Produktionskosten für Produzenten erhöhen, die gemäss den Vorschriften der Schweizer Bio-Verordnung produzieren.

1.4.4 Umwelt

Eine Erhöhung der Mindestflächen pro Tier der Schweingattung hat eine positive Wirkung auf das Tierwohl.

1.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Bestimmungen sind jenen der Europäischen Union gleichwertig. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts- und Verwaltungsvorschriften soll durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet werden.

2 Abschlussbericht über Futtermittel III und Lebensmittel V, abrufbar online unter: EGTOP reports - European Commission (europa.eu)