Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motionen 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen») · 12 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Motion WAK-N wurde am 1. Juni 2022 von den eidgenössischen Räten angenommen. Sie verlangt, dass der Bundesrat die notwendigen Massnahmen trifft, damit die paritätischen Kommissionen (PK) der allgemeinverbindlich erklärten (ave) GAV verpflichtet werden, einerseits ihre Jahresrechnungen betreffend die Beiträge zu den Vollzugskosten der GAV zu veröffentlichen und andererseits über die Zweckbestimmung der Mittel im Fondskapital und über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen und dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) oder andere Sachverständige mit der Finanzprüfung beauftragen kann.
Am 24. Januar 2024 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG; SR 221.215.311) eröffnet.
Die Vernehmlassungsvorlage setzt den vom Parlament dem Bundesrat mit der Annahme der Motion 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen»1 und der Motion 21.3599 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen» erteilten Auftrag um.
2 Inhalt der Vernehmlassungsvorlage
Der Bundesrat schlägt vor, Artikel 5 AVEG durch die Ergänzung von zwei zusätzlichen Absätzen zu ändern, den Absätzen 3 und 4, mit denen jedem Arbeitgebenden oder Arbeitnehmenden, der einem ave GAV untersteht, auf Verlangen das Recht auf Einsicht in die Jahresrechnung der PK erteilt wird. Die Vorlage entspricht nicht genau der Forderung der Motion, welche die Veröffentlichung der Rechnung verlangt.
3 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren lief vom 24. Januar bis 1. Mai 2024. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die verschiedenen Wirtschaftsverbände sowie weitere Verbände von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden wurden eingeladen, sich zur Gesetzesvorlage und zum erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 171 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen. Beim Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sind 58 Stellungnahmen eingegangen, die sich wie folgt verteilen.
Adressaten/Teilnehmende Eingeladen Erhaltene Stellungnahmen 1 Kantone (einschl. KdK2) 2720
2 Politische Parteien 104
Gesamtschweizerische Dachverbände der 3 31
Gemeinden, Städte und Berggebiete 4 Dachverbände der Wirtschaft 84
5 Weitere interessierte Kreise 12329
Total 17158
1 Für die Konsultation der Ergebnisse der Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion Ettlin ist auf die entsprechende Vorlage Bezug zu nehmen.
2 Konferenz der Kantonsregierungen 3/12