Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motionen 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen») · 12 Seiten
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des SGV findet sich in Absatz 4.5.4. unten. Die PK der allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstehen einer Aufsichtsbehörde. Weitergehende Einschränkungen der freien Ausübung der Tätigkeit der paritätischen Kommissionen als in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Regulierung werden abgelehnt mit dem Verweis, dass der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit auch für die paritätischen Vollzugsorgane eines allgemeinverbindlich erklärten GAV gelte.
Aus Sicht von Travail.Suisse ist die vorgeschlagene Gesetzesänderung im AVEG vertretbar. Als Folge der Erhöhung der Transparenz besteht allerdings die Befürchtung, dass durch viele Anfragen und hohe Informationsbedürfnisse von Seiten von Arbeitgebenden oder Medienschaffenden die Aufwände für die PK steigen. Dies ist nicht im Sinne eines effizienten, unbürokratischen und kostengünstigen Vollzugs.
4.4.2 Zustimmung zur Vorlage mit Änderungsvorschlägen
Der Kaufmännische Verband begrüsst den Änderungsvorschlag. Er hält es jedoch für wichtig, die finanziellen Informationen mit zusätzlichen Erläuterungen zu versehen, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine prüfenswerte Variante wäre seiner Meinung nach, jeweils auch die Prüfberichte des SECO beizulegen. Damit könnte die Gefahr minimiert werden, aus Jahresrechnungen falsche Schlussfolgerungen zu ziehen oder diese Bilanzen falsch zu interpretieren.
4.5 Weitere interessierte Kreise
Die Stellungnahmen der weiteren interessierten Kreise werden im Folgenden zusammengefasst. 29 haben sich geäussert. 22 Vernehmlassungsteilnehmende begrüssen die Vorlage Entwurf, während 7 dagegen sind.
4.5.1 Zustimmung zur Vorlage als Ganzes
EIT.swiss begrüsst den vom Bundesrat vorgeschlagenen Entwurf, da dadurch die Informationslage von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden verbessert wird.
Suissetec, Holzbau Schweiz und AM Suisse befürworten den vorgeschlagenen Entwurf, präzisieren jedoch, es sei allgemein zu beachten, dass keine Überregulierung stattfindet und damit zusammenhängend ein immer grösser werdender administrativer Aufwand entsteht. Eine im Vergleich zum Vorschlag weitergehende Regulierung würden sie daher ablehnen.
Swiss Catering Association SCA, HotellerieSuisse und HotellerieSuisse Zürich und Region sind mit dem Ziel der vorgeschlagenen Bestimmung, eine grössere Transparenz zu schaffen, grundsätzlich einverstanden. Sie weisen darauf hin, dass die PK des L-GAV des Gastgewerbes bereits seit Jahren die Jahresrechnung auf ihrer Website publiziert. Eine weitergehende Einschränkung der freien Ausübung der Tätigkeit der PK als in der vorgeschlagenen Regulierung von Artikel 5 AVEG lehnen die Verbände ab. Sie präzisieren, dass der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit auch für die paritätischen Vollzugsorgane eines allgemeinverbindlich erklärten GAV gilt. Sie sehen keine weitergehenden Regulierungen, die sich durch ein öffentliches Interesse rechtfertigen liessen und nicht das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzen würden.
Unia, Syndicom und Kapers Vereinigung des Kabinenpersonals befürworten den vorgeschlagenen Entwurf, denn er stärkt die Transparenz bei der Verwendung der Mittel aus paritätischen Fonds. Sie geben jedoch zu bedenken, dass solche Anfragen zu einem beachtlichen administrativen Mehraufwand führen können und daher auch ressourceneffiziente Umsetzungsformen, wie eine elektronische Zustellung der Rechnung möglich sein sollen.