Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motionen 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen») · 12 Seiten
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Der Gewerbeverband der Stadt Zürich GVZ verweist auf die Stellungnahme des SGV, dessen Mitglieder mehrheitlich den vom Bundesrat präsentierten Entwurf unterstützen.
Die Zürcher Handelskammer und Arbeitgeber Zürich VZH begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung zur Förderung der Transparenz. Diese liegt im öffentlichen Interesse, ohne in die Wettbewerbsfreiheit der betroffenen Verbände bzw. der paritätischen Kommissionen einzugreifen. Da nur die direkt betroffenen Personen, nämlich Vollzugsbeiträge zahlende Arbeitgebende und Arbeitnehmende, vom Recht auf Einsicht in die Rechnungen Gebrauch machen können, ist die vorgeschlagene Lösung verhältnismässig.
transfair stellt sich nicht gegen mehr Transparenz bei den paritätischen Kommissionen. Diese muss aber verhältnismässig sein und soll die Aufwände für die PK nicht unverhältnismässig erhöhen. Eine Gesetzesänderung aufgrund von unbegründeten Verdächtigungen lehnt transfair ab. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung im AVEG ist aber vertretbar.
Das KMU-Forum unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung. Die PK, die Aufgaben im Rahmen des Vollzugs der GAV wahrnehmen und diese mit obligatorischen Beiträgen finanzieren, sollten kostenlos Einsicht in ihre detaillierte Jahresrechnung gewähren. So kann sichergestellt werden, dass die Einnahmen im Sinne der Beitragspflichtigen und nicht für aufgabenfremde Tätigkeiten verwendet werden.
Die Union des associations patronale du second œuvre romand UAP SOR befürwortet das durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung eingeführte Einsichtsrecht, sofern die Zahl dieser Gesuche sehr beschränkt bleibt. Da der GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz für gegen 6000 Unternehmen und 30’000 Arbeitnehmende gilt, ist es offensichtlich, dass mit der Gewährung dieser Möglichkeit für alle das Risiko eingegangen wird, in Zukunft mit Gesuchen überflutet zu werden.
4.5.2 Zustimmung zur Vorlage mit Änderungsvorschlägen
Swissmem unterstützt das durch den Entwurf vorgesehene Einsichtsrecht, fordert jedoch noch weitergehende Transparenz. Der Verband verlangt, dass Leistungsvereinbarungen mit den Sozialpartnern abgeschlossen und veröffentlicht werden, um die korrekte Verwendung der Beiträge und die Gleichbehandlung zwischen Mitgliedern und Aussenseitern sicherzustellen. Es muss der Nachweis von Kosten und Leistungen der Sozialpartner erbracht werden. Ohne diese Nachweise lässt sich nicht bestimmen, ob die Vollzugskostenbeiträge zweckbestimmt eingesetzt werden und ob die Aussenseiter gegenüber den Verbandsmitgliedern gleichgestellt sind.
ISOLSUISSE unterstützt den Änderungsvorschlag, beantragt jedoch, anstelle von «Organen» im Entwurf zu Artikel 5 Absatz 3 AVEG den Singularbegriff «Organ» zu verwenden, damit klar ist, dass ausschliesslich die PK und nicht auch die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände gemeint sind. Um den administrativen Aufwand der PK tief zu halten, ist der Verband der Ansicht, dass die vorgeschlagene Formulierung von Artikel 5 Absatz 3 AVEG die Möglichkeit zulässt, dem Recht auf Einblick zu entsprechen, indem die erforderlichen Dokumente auf der Website der jeweiligen PK publiziert werden.
Die Gewerkschaft SIT befürwortet den vom Bundesrat präsentierten Entwurf, weist jedoch darauf hin, dass die Gewerkschaften, die nicht Vertragsparteien des GAV sind, in den betroffenen Branchen zugunsten ihrer Mitglieder ebenfalls direkt am Einsichtsrecht in die Rechnungen der PK interessiert sind. Daher verlangt sie, dass diesen das für die unterstellten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden vorgesehene Recht ebenfalls gewährt wird.
Der Verband FER und die Union des associations patronales genevoises UAPG unterstützen den Entwurf, sofern präzisiert wird, dass die Rechnungen am Sitz der PK eingesehen werden können. Sie sind der Meinung, dass die Interpretation der Rechnungen für Nicht-Buchhalter