Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motionen 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen») · 12 Seiten

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4.2 Politische Parteien

Die SP befürwortet die Vorlage, da sie die Transparenz über die Verwendung der Mittel aus paritätischen Fonds stärkt. Den unterstellten Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden eines Gesamtarbeitsvertrags mit allgemeinverbindlich erklärten Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträgen soll auf Anfrage Einsicht in die Jahresrechnung gewährt werden. Falls solche Anfragen zu einem beachtlichen administrativen Mehraufwand führen, sollten allerdings ressourceneffiziente Umsetzungsformen erlaubt sein, wie zum Beispiel eine elektronische Zustellung der Jahresrechnung.

Die GRÜNEN Schweiz sind mit dem vorgeschlagenen Entwurf ohne weiteren Kommentar einverstanden.

Die FDP befürwortet die Forderung nach Transparenz und Offenlegung bei der Verwendung von Fondskapital und anderen Mitteln durch die PK. Diese Massnahme stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das System der Gesamtarbeitsverträge und gewährleistet, dass die Gelder im Interesse der Arbeitnehmenden verantwortungsvoll eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang unterstützt die FDP weiterhin das Bestreben der Motion, mehr Transparenz einzufordern. Die Details der Umsetzung dieser Motion sind jedoch unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen vertieft abzuklären.

Die SVP begrüsst den vorgeschlagenen Entwurf, da er die Erhöhung der Rechenschaft der PK unterstützt und missbräuchlichen Finanzströmen entgegenwirkt. Die SVP unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich. Sie prangert jedoch die Verdunkelung der Finanzströme an, die ihrer Meinung nach Teil eines Geschäftsmodells für die Finanzierung von sachfremden Leistungen ist. Beispielsweise enthalten viele allgemeinverbindlich erklärte GAV Rückerstattungsmechanismen mit Zahlungen an Arbeitnehmer- und vereinzelt auch an Arbeitgeberorganisationen, die mit keinen spezifischen Leistungen hinterlegt sind. Diese können grundsätzlich nicht gerechtfertigt werden. Aus diesem Grund ist sie der Ansicht, dass über die Vorlage hinaus weiterer Handlungsbedarf besteht und schlägt folglich vor, diesen anzupassen, indem jegliche Rückerstattungsmechanismen zur Reduktion der Mitgliederbeiträge an die Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgeberorganisationen verboten werden und die PK verpflichtet werden, ihre detaillierte Jahresrechnung elektronisch zu veröffentlichen.

4.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Städteverband erachtet den Vorschlag des Bundesrates als verhältnismässig und unterstützt ihn, weil dadurch die Transparenz verbessert, die Einsichtnahme vereinfacht und gleichzeitig die Wirtschaftsfreiheit der PK gewahrt wird.

4.4 Dachverbände der Wirtschaft

4.4.1 Zustimmung zur Vorlage als Ganzes

Der SGB befürwortet den Vorschlag des Bundesrates, denn dieser stärkt die Transparenz der Verwendung der Mittel aus paritätischen Fonds. Er gibt jedoch zu bedenken, dass solche Anfragen zu einem beachtlichen administrativen Mehraufwand führen können und daher auch ressourceneffiziente Umsetzungsformen, wie eine elektronische Zustellung der Rechnung möglich sein sollen, wie dies auch die SP vorschlägt.

Der SGV erläutert zusammenfassend die verschiedenen Positionen seiner Mitglieder und weist zunächst darauf hin, dass die vorgesehene Umsetzung der Motion durch den Bundesrat innerhalb der Mitglieder unterschiedlich beurteilt wird. Eine Mehrheit der Stellungnahmen, darunter jene des Ausbaugewerbes aber auch von HotellerieSuisse und weiterer Verbände spricht sich für den Vorschlag des Bundesrates aus. Die Minderheitsposition der Mitglieder