Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motionen 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen») · 14 Seiten

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AG, AI, GE, JU, VD, VS und ZH folgen dem Bundesrat in seinem Antrag an das Parlament, die Vorlage nicht anzunehmen. Zur Begründung ihrer Position beziehen sie sich dabei auf die Argumentation im erläuternden Bericht.

Zahlreiche Kantone verweisen schliesslich auf die in der Stellungnahme der KdK aufgeführten Argumente (vgl. 4.5.2).

4.2 Politische Parteien

Die FDP unterstützt die Vorlage. Sie erachtet es für entscheidend, dass gesamtschweizerische Vereinbarungen sowohl für Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende gelten und nicht durch regionale Regelungen untergraben werden können. Diese Vorlage würde einheitliche Standards und faire Bedingungen für alle Beteiligten schaffen.

Die SVP äussert sich nicht zur Vernehmlassungsvorlage. Sie erwähnt, dass sie grundsätzlich die Umsetzung der Motion unterstützt, dass sie gleichzeitig aber auch den vom Bundesrat aufgezeigten Konflikt bezüglich der verfassungsmässigen Kompetenz der Kantone, Mindestlöhne im Rahmen der Sozialpolitik eigenständig festzulegen, erkennt.

Die Grünen lehnen die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung sowohl aus staatspolitischen als auch aus sozialpolitischen Überlegungen vollumfänglich ab. Sollte der Bundesrat dennoch an einer Umsetzung der Motion festhalten, müsste diese ihrer Meinung nach verfassungskonform umgesetzt werden – also mit einer Änderung der Verfassung.

Die SP lehnt die Vorlage als Angriff auf die gesetzlichen kantonalen Mindestlöhne, die direkte Demokratie und die kantonalen Kompetenzen im Bereich der Sozialpolitik ab. Ihrer Ansicht nach verstösst die Vorlage gegen das Legalitäts- und das Subsidiaritäts-Prinzip in der Verfassung. Zudem würde die Umsetzung auch einen Eingriff in das System des Arbeitsrechts und dessen Rechtsquellen bedeuten. Sie ist daher der Meinung, dass die Motion abgeschrieben werden sollte.

4.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Schweizerische Städteverband spricht sich gegen die Vorlage aus. Er teilt die Ansicht des Bundesrates und findet, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung sozialpolitisch problematisch ist und einen unzulässigen Eingriff in die Souveränität der Kantone und Gemeinden darstellt.

4.4 Dachverbände der Wirtschaft

4.4.1 Zustimmung zur Vorlage mit Änderungsvorschlägen

Der SGV, wie auch seine Thurgauer Sektion TGV befürwortet die Vernehmlassungsvorlage. Er präzisiert zudem ausdrücklich, dass er die (vom Bundesrat im erläuternden Bericht geprüfte, aber nicht übernommene) Alternative, die Motion wegen rechtlicher Unmöglichkeit abzuschreiben, ablehnt.

Der SAV spricht sich ebenfalls für die vorgeschlagene Gesetzesänderung aus.

Der SGV und der SAV sind der Ansicht, dass die Vorlage und die Forderungen der Motion nicht gegen die Grundprinzipien der schweizerischen Rechtsordnung verstossen und stützen sich dabei auf ein Rechtsgutachten das GastroSuisse bei Prof. Isabelle Häner in Auftrag gegeben hat4. Daher unterstützen der SGV und der SAV die vollständige Umsetzung der Motion und präsentieren zwei Anpassungen in diesem Sinne. Sie schlagen vor, entsprechend dem Motionstext (durch einen neuen Art. 1 Abs. 4 AVEG) den Vorrang der in den

4 Häner, Isabelle (2024): Rechtsgutachten über die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Kann abgerufen werden unter: www.bratschi.ch > Know-How. 5/14