Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motionen 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen») · 14 Seiten
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4.5.2 Ablehnung der Vorlage als Ganzes
Acht Teilnehmende haben sich gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausgesprochen (VDK, Stadt Zürich, transfair, SIT, Caritas Schweiz, Centre patronal, CGAS und UAPG).
Die VDK hat sich bereits im Rahmen der parlamentarischen Beratung ablehnend zur Motion geäussert. Sie bekräftigt ihre Ablehnung der Vorlage und begründet dies mit dem verfassungswidrigen Eingriff in die Kantonsautonomie, der Verletzung des Legalitätsprinzips sowie der mangelnden Praxistauglichkeit der vorgesehenen Änderung. Der VSAA hat auf eine eigene Stellungnahme verzichtet und verweist auf die Position der VDK.
Die Stadt Zürich und transfair sind der Ansicht, dass die Vorlage die sozialpolitische Wirkung der in Volksabstimmungen angenommenen Mindestlöhne untergraben und zudem direkt in die Souveränität der Kantone und Gemeinden eingreifen würde.
SIT betont, dass die vorgeschlagene Änderung die Grundsätze der direkten Demokratie, der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie der Autonomie der Kantone im Bereich der Sozialpolitik verletzen würde. Zudem hätte diese Änderung laut SIT zur Folge, dass die Sozialpartnerschaft in der Schweiz nicht gestärkt, sondern vielmehr geschwächt würde und sie würde eine schwerwiegende Verschlechterung der sozialen Bedingungen der Arbeitnehmenden im Niedriglohnbereich sowie eine verfassungswidrige Verschärfung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern mit sich bringen.
Caritas Schweiz begründet ihre Ablehnung mit der Feststellung, dass Mindestlöhne ein Mittel zur Armutsbekämpfung sind.
Das Centre patronal lehnt die vorgeschlagene Änderung ab und schliesst sich der Ansicht des Bundesrates an, nach der die Motion gegen mehrere durch die Verfassung garantierte Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung verstösst, wie die Aufteilung der Kompetenzen zwischen den Kantonen und dem Bund sowie das Legalitätsprinzip. Es weist darauf hin, dass die Kantone die Kompetenz haben, sozialpolitische Massnahmen im Bereich des Arbeitsrechts zu treffen.
Die CGAS ist völlig gegen die Vernehmlassungsvorlage und folgt dem Bundesrat in seiner Aufforderung, diese abzulehnen. Sie macht geltend, dass während die Verfassung kantonale Befugnisse im Bereich der Sozialpolitik garantiert, die Vorlage de facto den bewusst ausgedrückten Volkswillen in Frage stellt, um besonderen Privatinteressen den Vorrang zu geben.
Die UAPG schliesst sich der Ansicht des Bundesrates an, bedauert allerdings, dass die von den Gewerkschaften geforderten Mindestlöhne den Dialog schwächen, zu dem die Gewerkschaften eigentlich beitragen sollten.
4.5.3 Ablehnung der Vorlage, Zustimmung zu einer anderen geprüften Lösung
Unter den Teilnehmenden, welche die Vorlage ablehnen, haben sich mehrere für eine andere Alternative ausgesprochen. Drei Teilnehmende unterstützen eine Verfassungsänderung und 3 andere die Abschreibung der Motion Ettlin 20.4738.
Unia, Syndicom und Kapers haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen, mit der Begründung, dass diese einen Eingriff in die kantonalen Kompetenzen, die direkte Demokratie und das Legalitäts- und Subsidiaritätsprinzip darstellen und zu Rechtsunsicherheit führen würde. Sie betonen zusätzlich die Gefahr eines Angriffs auf die gesetzlichen kantonalen Mindestlöhne und die Sozialziele von Bund und Kantonen. Zudem würde die Umsetzung auch einen Eingriff in das System des Arbeitsrechts und dessen Rechtsquellen bedeuten. Sie teilen