Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/60: Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motionen 20.4738 Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und 21.3599 WAK-N «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen») · 14 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Motion Ettlin wurde am 14. Dezember 2022 von den eidgenössischen Räten angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, das AVEG dahingehend zu ändern, dass die Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages (GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorgehen.
Am 24. Januar 2024 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG; SR 221.215.311) eröffnet.
Die Vernehmlassungsvorlage setzt den vom Parlament dem Bundesrat mit der Annahme der Motion Ettlin 20.4738 «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» und der Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) 21.3599 «Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen» erteilten Auftrag um1.
2 Inhalt der Vernehmlassungsvorlage
Der Bundesrat schlägt vor, Artikel 2 Ziffer 4 AVEG dahingehend zu ändern, dass Bestimmungen von GAV allgemeinverbindlich erklärt werden können, die niedrigere Mindestlöhne vorsehen als jene, die in den kantonalen Gesetzen festgehalten sind. Die Vorlage betrifft nur den Mindestlohn, da die Kantone keine Kompetenz haben, Vorschriften über Ferien oder den 13. Monatslohn zu erlassen.
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Ettlin sowie im Verlauf der parlamentarischen Beratung erläutert hat, lehnt er diese Vorlage ab. Seiner Meinung nach widerspricht eine solche Änderung mehreren Grundsätzen der Schweizer Rechtsordnung, wie der Kompetenzverteilung zwischen den Kantonen und dem Bund und dem Legalitätsprinzip, welche durch die Verfassung garantiert werden. Daher empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Vorlage abzulehnen.
3 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren fand vom 24. Januar bis 1. Mai 2024 statt. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die verschiedenen Wirtschaftsverbände sowie weitere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände wurden eingeladen, Stellung zu nehmen. Insgesamt wurden 171 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen. Beim Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sind 105 Stellungnahmen eingegangen, die sich wie folgt verteilen.
Adressaten/Teilnehmende Eingeladen Erhaltene Stellungnahmen 1 Kantone (einschl. KdK2) 2726
2 Politische Parteien 104
Gesamtschweizerische Dachverbände der 3 31
Gemeinden, Städte und Berggebiete 4 Dachverbände der Wirtschaft 85
1 Für die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion WAK-N 21.3599 wird auf den entsprechenden Bericht verwiesen.
2 Konferenz der Kantonsregierungen 3/14