Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/66: Teilrevision Waldgesetz – Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern · 8 Seiten
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1 Entstehungsgeschichte
Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald1 (Waldgesetz, WaG), damit für das in Schweizer Wäldern geerntete Rohholz (Stammholz, Industrieholz, Energieholz) zwischen den beteiligten Organisationen oder Branchen Richtpreise vereinbart werden können.
In der Vergangenheit wurden von der Holzmarktkommission (HMK) Richtpreise für den Schweizer Rundholzmarkt veröffentlicht. Die Wettbewerbskommission (WEKO) nahm die Praxis 2019 unter Beobachtung mit dem Verdacht auf horizontale Preisabsprachen. Die organisierenden Verbände der HMK, WaldSchweiz und Holzindustrie Schweiz, kamen im Austausch mit der WEKO zum Schluss, auf die Veröffentlichung von Richtpreisen fortan zu verzichten. Die Marktbeobachtungen wurde von der WEKO ohne weitere Ermittlungsmassnahmen abgeschlossen.
Seither werden nur rückblickende, regelmässige Preiserhebungen publiziert. Nach wie vor besteht aber das Bedürfnis – insbesondere der nicht professionell organisierten Waldbesitzerinnen und -besitzer –, über Informationen zu verfügen, was die Marktentwicklung und die aktuellen, branchenüblichen Preise betrifft. Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung sollen die am Holzmarkt beteiligten Branchenorganisationen ermächtigt werden, auf nationaler oder regionaler Ebene unter bestimmten Voraussetzungen gemeinsam Richtpreise für Rohholz aus dem Schweizer Wald auszuhandeln und als Empfehlung zu veröffentlichen, ohne dabei ein kartellrechtliches Verfahren zu riskieren. In Artikel 8a des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft2 (Landwirtschaftsgesetz, LwG) besteht seit 2004 für landwirtschaftliche Produkte eine vergleichbare Regelung.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat der parlamentarischen Initiative am 27. Januar 2022 einstimmig Folge gegeben. Die Kommission des Nationalrates (UREK-N) hat diesem Entscheid am 25. April 2022 einstimmig zugestimmt. Beide Kommissionen sind der Ansicht, die HMK und die unverbindlichen Preisempfehlungen hätten sich bewährt. Sie unterstützen das Anliegen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit mit einer vergleichbaren Organisation die Informationen über den Holzmarkt und die Preissituation verbessert werden können.
Die UREK-S erarbeitete im Anschluss einen entsprechenden Vorentwurf. Sie wurde dabei vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt. Die Kommission hat den Vorentwurf am 31. August 2023 einstimmig angenommen und in die Vernehmlassung geschickt.
2 Ausgangslage
Der Holzverkauf ist die wichtigste Einnahmequelle der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer und leistet damit nach wie vor eine wichtige Grundlage für die Finanzierung der Waldbewirtschaftung zur Sicherstellung aller Waldfunktionen.