Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/66: Teilrevision Waldgesetz – Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern · 8 Seiten

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Industrie- und Stammholz) und Qualitätskategorien zu binden; einem bestimmten Richtpreis muss eine anerkannte Beschreibung des Produkts gemäss diesen Kriterien entsprechen (bspw. gemäss den Schweizer Handelsgebräuchen für Rohholz). Ausserdem dürfen die Unternehmen der Anbieter- und der Abnehmerseite weder direkt noch indirekt Zwangsmassnahmen anwenden, um die Richtpreise durchzusetzen (es handelt sich um Preisempfehlungen). Schliesslich dürfen die Richtpreise nur den Handel von Rohstoffen und Zwischengütern, nicht aber die Konsumentenpreise betreffen, weil dies eine unzulässige Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs darstellen würde.

4 Auswirkungen

4.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Mit der vorliegenden Ergänzung des Waldgesetzes mit Artikel 41b WaG werden die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie ihre Abnehmerinnen und Abnehmer innerhalb einer Branche ermächtigt, Richtpreise auszuhandeln und zu veröffentlichen. Dem Bund und den Kantonen kommt dabei keine Aufgabe zu, und es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Holzverkauf einen wesentlichen Beitrag an die Finanzierung der Waldbewirtschaftung und damit die Sicherstellung aller Waldfunktionen leistet. Einzelne Massnahmen im öffentlichen Interesse werden dabei mit Abgeltungen und Finanzhilfen durch Bund und Kantone unterstützt (Bsp. Schutzwald, Waldbiodiversität und Jungwaldpflege). Diese finanziellen Beiträge orientieren sich an einer durchschnittlich notwendigen Kostendeckung, wobei Bund und Kantone je rund 40% der Kosten tragen. Damit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den Holzpreisen und den notwendigen finanziellen Mitteln seitens Bund und Kantone.

4.2 Personelle Auswirkungen bei Bund/Kantone

Mit der vorliegenden Ergänzung des Waldgesetzes mit Art. 41b WaG werden die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie ihre Abnehmerinnen und Abnehmer innerhalb einer Branche ermächtigt, Richtpreise auszuhandeln und zu veröffentlichen Dem Bund und den Kantonen kommt dabei keine Aufgabe zu, und es entstehen keine personellen Auswirkungen.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Richtpreise sind ein Mittel zur Erhöhung der Markttransparenz. Da gebündelte Marktinformationen und unverbindliche Richtpreise zu mehr Sicherheit bei der Waldpflege und Holzernte führen, kann tendenziell mit einem stabileren Angebots- und Nachfrageverhalten gerechnet werden. Dabei können Richtpreise für Rohholz