Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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erzielen. Wie aufgezeigt, verfügen Beherbergungsbetriebe in saisonalen Feriengebieten oft über eine geringe Ertragskraft und damit eine knappe Eigenkapitalausstattung. Im Rahmen des Impulsprogramm würden nur Beherbergungsbetriebe gefördert, die entweder bereits energetisch vorbildlich saniert wurden oder nachweisen können, dass sie im Rahmen einer Gesamtsanierung einen energetisch vorbildlichen Gebäudezustand erreichen würden. Das bedeutet, dass viele Betriebe zuerst oder zeitgleich eine Investition in die energetische Sanierung tätigen müssten. Aufgrund der knappen Eigenkapitalausstattung dürfte es für viele Betriebe kaum möglich sein, innerhalb kurzer Zeit zwei substantielle Investitionen zu tätigen oder eine Gesamtsanierung durchzuführen. Die vorgesehenen A-Fonds-perdu-Beiträge würden zu einer Stärkung des Eigenkapitals führen und dürften in vielen Fällen die «touristische Investition» nachgelagert oder zeitgleich zu einer energetischen Sanierung erst ermöglichen.

Schätzungen auf der Grundlage der für das Impulsprogramm vorgesehenen Eckwerte gehen davon aus, dass über 10 Jahre insgesamt etwa 250 Beherbergungsbetriebe am Förderprogramm teilnehmen dürften und dass die Finanzhilfen für «touristische Investitionen» rund 190 Millionen Franken betragen würden.

6.5.2 Materielle und finanzielle Steuerung der Subvention

Die Steuerung der Finanzhilfen erfolgt über die gesetzlichen Vorgaben, die Governance und Aufsicht sowie über die Vorgabe der zur Verfügung stehenden Beträge. Das WBF und das SECO als Aufsichtsbehörde wachen über die bestimmungsgemässe Verwendung der Mittel der SGH. Der Bundesrat berichtet der Bundesversammlung im Rahmen des Geschäftsberichtes des Bundesrates jährlich über die Förderung der SGH. Alle vier Jahre erfolgt ein ausführlicherer Bericht im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung.

6.5.3 Verfahren der Beitragsgewährung

Die SGH ist verpflichtet eigenwirtschaftlich zu arbeiten. Dadurch wird die Effizienz des Förderinstrumentes sichergestellt. Sie prüft die Marktfähigkeit der Investition anhand strenger Kriterien, insbesondere der Discounted-Cashflow-Methode. Die Anforderungen sind im Gesetz und auf der Internetseite der SGH transparent aufgezeigt. Die SGH betreibt ein wirksames Risikomanagement und verfügt über die notwendigen Kompetenzen und Instrumente, um Verluste auf ihren Darlehen zu minimieren. Sie berichtet in einem öffentlichen Geschäftsbericht über ihre Fördertätigkeit.

6.5.4 Befristung und degressive Ausgestaltung einer Subvention

Das Impulsprogramm für die Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten wäre auf 10 Jahre befristet. Damit würde ein Investitionsschub ausgelöst. Die zinstragenden und amortisierbaren Darlehen von der SGH sind ebenfalls befristet. Diese Form der Förderung verhindert Fehlanreize und Mitnahmeeffekte. Die Förderung der Beherbergungswirtschaft selbst stellt eine Daueraufgabe des Bundes dar.