Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/68: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft und Entwurf für ein neues Bundesgesetz über das Impulsprogramm zur Modernisierung von Beherbergungsbetrieben in saisonalen Feriengebieten · 66 Seiten

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des Impulsprogrammes auf höchstens 5 Millionen Franken geschätzt. Davon fallen ungefähr 80 Prozent auf die SGH und 20 Prozent auf den Verein GEAK.

Insgesamt würden sich für den Bund über die 10 Jahre (voraussichtlich 2026-2036) kumulierte Kosten von maximal 195 Millionen Franken ergeben.

Personelle Auswirkungen auf den Bund würden insbesondere durch die Umsetzung der Motion 19.3234 Stöckli anfallen. Der personelle Zusatzbedarf würde vor allem während des Aufbaus des Impulsprogramms bis zum Start des Programms anfallen. Der Aufbau hätte gemäss aktueller Schätzung beim SECO einen befristeten Zusatzaufwand von etwa einem Vollzeitäquivalent zwei Jahre vor Beginn des Programmes zur Folge. Die Höhe des personellen Ressourcenmehrbedarfs und dessen Finanzierung werden nach der Auswertung der Vernehmlassung nochmals geprüft.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Die SGH leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung von Investitionen in der Beherbergungswirtschaft. Mit der Totalrevision wird diese Förderung weiterentwickelt. Die Förderwirkung der SGH wird durch die vorliegende Gesetzesrevision optimiert. Die Gesetzesrevision ermöglicht, dass die Beratungsdienstleistungen sowie Wissenstransferaktivitäten der SGH im bisherigen Umfang fortgeführt werden können.

Wird die Motion 22.3021 WAK-N umgesetzt, würde die finanzielle Förderung der SGH auf die städtischen Gebiete ausgedehnt. Die Förderung der Beherbergungswirtschaft in urbanen Zentren würde dadurch gestärkt.

Auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete hat die Vorlage weder direkte finanzielle noch personelle Auswirkungen.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft sollen Investitionen in die Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Entwicklung der Beherbergungswirtschaft gefördert werden. Im Vordergrund steht dabei der Ausgleich der Nachteile der Beherbergungswirtschaft in saisonalen Feriengebieten in der Finanzierung von Investitionen. Wie unter Ziffer 1.2 aufgezeigt, bestehen bei Investitionen in die Beherbergungswirtschaft Finanzierungslücken, unter anderem da tendenziell höhere Risikoprämien anfallen können, vor allem in alpinen und ländlichen Feriendestinationen. Die SGH erhöht das Finanzierungspotential der Beherbergungsbetriebe durch eine erhöhte Risikoübernahme55 und schliesst die Finanzierungslücke mit ihren subsidiär zum

55 Hochschule Luzern (2022).