Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/80: Revision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) · 7 Seiten
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gilt auch für die vorläufig Aufgenommen, die sich bereits länger als 7 Jahre in der Schweiz aufhalten und für welche die neue 5-jährige Abgeltungsdauer als anerkannte Flüchtlinge bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnungsanpassung zu laufen begonnen
hat.
6 Rechtliche Aspekte
Die Kompetenz des Bundesrates zur Änderung der AsylV 2 stützt sich auf Artikel 119 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31).