Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/80: Revision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) · 7 Seiten

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gilt auch für die vorläufig Aufgenommen, die sich bereits länger als 7 Jahre in der Schweiz aufhalten und für welche die neue 5-jährige Abgeltungsdauer als anerkannte Flüchtlinge bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnungsanpassung zu laufen begonnen

hat.

6 Rechtliche Aspekte

Die Kompetenz des Bundesrates zur Änderung der AsylV 2 stützt sich auf Artikel 119 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31).