Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/80: Revision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2) · 8 Seiten

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2.3 Ergebnisse zur Anrechnung der Subventionsdauer bei einem Statuswechsel (Art.

20 Absatz 2 und Art. 24 Abs‰tze 4 - 6 AsylV 2)

Zur Anrechnung der Subventionsdauer bei einem Statuswechsel haben 26 Kantone eine Stellungnahme abgegeben. Die ¸berwiegende Mehrheit – insgesamt 17 Kantone – lehnt die Vorlage ab (AG, AR, FR, GE, JU, NE, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH). 6 Kantone stimmen der Vorlage zu (AI, BL, BS, GR, NW, SO). Zwei Kantone stimmen der Vorlage nur unter Vorbehalt zu (GL, LU). F¸r BE ist eine abschliessende Beurteilung der Vorlage nicht mˆglich. Von den Parteien haben sich 3 ge‰ussert. 2 Parteien (FDP, SVP) lehnen die Vorlage ab und die SP stimmt nur unter Vorbehalt zu. Es haben sich 2 Dachverb‰nde zur Vorlage ge-‰ussert. Der SGB stimmt ihr zu. Der SGV lehnt sie ab. Von den interessierten Kreisen haben 6 Stellung genommen. Asylex, ZiAB und die SFH stimmen der Vorlage zu. Die Caritas stimmt unter Vorbehalt zu. SODK und VKM lehnen sie ab.

Die Kantone AG, AR, FR, GE, JU, NE, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH sowie

die FDP, die SODK und die VKM lehnen die Vorlage ab, da die ƒnderung der AsylV 2 dazu f¸hre, dass bei einem Statuswechsel im Verh‰ltnis zum geltenden Recht die Gesamtdauer der Bundessubventionen an die Kantone verk¸rzt werde. Bereits bei der ƒnderung des Finanzierungssystems Asyl per 1. Januar 2023 sei es zu einer Kostenverschiebung auf die Kantone gekommen, obschon damals eine kostenneutrale Umsetzung das Ziel war. Diese erneute, einseitige Lastenverschiebung auf die Kantone wird von allen ablehnenden Kantonen moniert. Die SVP lehnt das Projekt in seiner Gesamtheit ab. Der SGV moniert, dass nebst den negativen finanziellen Folgen f¸r die Kantone und Gemeinden, die ƒnderung der AsylV 2 auch Konsequenzen f¸r die Integrationsprozesse habe, die von Kantonen und Gemeinden gepr‰gt werden.

Die Kantone AI, BL, BS, GR, NW stimmen der Vorlage vorbehaltlos zu. Der Kanton SO ‰ussert sich ebenfalls positiv, mˆchte aber, dass das SEM die finanziellen Auswirkungen f¸r die Kantone noch kommuniziert und in Form eines Monitorings w‰hrend der n‰chsten Jahre ¸berpr¸ft. In diesem Sinn ‰ussert sich auch der Kanton BE, der aus diesem Grund die Vorlage nicht abschliessend beurteilen kann. SGB, Asylex, ZiAB und SFH ‰ussern sich ebenfalls zustimmend, da sie das Bestreben nach einer einheitlichen Regelung der Abgeltungsdauer nachvollziehen kˆnnen. Asylex, ZiAB und SFH geben aber zu bedenken, dass begonnene Integrationsmassnahmen fortgef¸hrt werden m¸ssen, da das Ende der Bundesabgeltung in verschiedenen Kantonen mit einem behˆrdlichen Zust‰ndigkeitswechsel einhergehe.

Die Kantone GL, LU, die SP und Caritas stimmen der Vorlage nur unter Vorbehalt zu. Sie bringen Kritikpunkte an oder schlagen Anpassungen vor. Diese eingebrachten Anmerkungen werden untenstehend im Rahmen von einzelnen Unterkapiteln n‰her beschrieben.

Vorbehalt Kanton LU

Zu Art. 20 Abs. 2 AsylV 2: Es sei zu pr‰zisieren, dass die bisherige Dauer der Schutzgew‰hrung nur dann an die l‰ngstens zu gew‰hrende Abgeltungszeit angerechnet werde, wenn die vorl‰ufige Aufnahme zeitlich unmittelbar an die Schutzgew‰hrung anschliesse. Eine Anrechnung sei somit beispielsweise ausgeschlossen bei einer vorg‰ngigen Aufhebung oder einem vorg‰ngigen Erlˆschen der vorl‰ufigen Aufnahme.

Zu Art. 24 Abs. 4-6 AsylV 2: Es sei zu pr‰zisieren, dass die Dauer des bisherigen Aufenthalts (Abs. 4 und 6) und der Schutzgew‰hrung (Abs. 5) nur dann an die l‰ngstens zu gew‰hrende Abgeltungszeit angerechnet werde, wenn die Anerkennung als Fl¸chtling oder Staatenloser