Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Partnership-Initiative von nationaler Bedeutung. Die Aktivitäten der sechs Standortträger und der zehn weiteren Standorte des Schweizerischen Innovationsparks (SIP) sind ausgerichtet auf den Wissens- und Technologietransfer zwischen Forschung und Industrie, private Investitionen und die Ansiedlung von Forschungsgruppen und Firmen aus dem In- und Ausland. Den Aufbau, Betrieb und Unterhalt des SIP finanzieren grundsätzlich die Standortkantone und private Investoren. Einkünfte erzielen die Standorte aus der Vermietung von Infrastruktur sowie aus Dienstleistungen für angesiedelte Akteure. Der SIP wurde 2022 umfassend evaluiert (vgl. Anhang 5).

Der Bund unterstützt den SIP subsidiär (gesetzliche Grundlagen vgl. Anhang 5) und leistet damit einen Beitrag zu dessen Erfolg.

Ziele

Der Innovationspark stärkt die Schweiz als Innovationsstandort im internationalen Wettbewerb und bietet attraktive Ökosysteme für die Ansiedlung von Forschenden und Firmen aus dem In- und Ausland sowie für private Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Massnahmen

Landabgabe: Der Bund kann Grundstücke an die Standortträger im Baurecht abtreten. Die inzwischen abgeschlossene Überlassung von Geländeteilen des Militärflugplatzes Dübendorf ermöglichte den Aufbau des Netzwerkstandorts Zürich. Das Instrument steht dem Bund weiterhin zur Verfügung.

Bürgschaften: Der Bund kann Fremdkapitalkredite zugunsten der Standortträger verbürgen. Dies ermöglicht es ihnen, zu günstigen Zinskonditionen in Infrastrukturen zu investieren. In der Förderperiode 2021–2024 wurde das Bürgschaftsinstrument nur selten nachgefragt, da die Standortträger aufgrund des Niedrigzinsumfelds nicht auf Zinsvergünstigungen angewiesen waren. Inzwischen hat sich das Zinsumfeld verändert. Ab 2025 soll es – in leicht angepasster Form (vgl. Anhang 5) – wieder zur Verfügung stehen. Mit dieser Botschaft werden die Anpassungen am Instrument beantragt.

Beiträge an die Stiftung Switzerland Innovation: Als Dachorganisation nimmt die Stiftung wichtige Funktionen bei der Koordinierung und Qualitätssicherung des Gesamtnetzwerks wahr. Ferner übernimmt sie im Auftrag des Bundes Aufgaben beim Bürgschaftswesen (vgl. Anhang 5). Um die wichtige Funktion der Stiftung als Koordinatorin der SIP-Standorte zu sichern, beantragt der Bundesrat die erneute Finanzierung der Betriebskosten der Stiftung (vgl. Bundesbeschluss 9).

Internationale Promotion: Die Bekanntmachung des SIP in Schwerpunktländern, mit dem Ziel, Ansiedlungen von ausländischen Akteuren aus Forschung und Industrie herbeizuführen, geschieht in Kooperation zwischen Switzerland Global Enterprise (S-GE), den Swiss Business Hubs und der Stiftung Switzerland Innovation126. Auch die Standortträger und die Standortförderungsorganisationen der Kantone betreiben Promotions- und Akquisetätigkeiten im Ausland. Die Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren soll mit Blick auf die Bedürfnisse der Standorte und neue Zielmärkte optimiert werden. Eine engere Einbindung des Swissnex Netzwerks wird geprüft.

126 Botschaft zur Standortförderung 2024–2027, BBl 2023 …