Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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der Digitalisierung und der zunehmend datengestützten Forschung gewinnen solche Forschungsinfrastrukturen zunehmend an Bedeutung.
- Forschungsinstitutionen (Kategorie b, Art. 15 Abs. 3 Bst. b FIFG) sind in der
Regel hochspezialisiert, sehr kompetitiv und weisen ein hohes Vernetzungspotenzial national wie international auf. Sie übernehmen Nischenfunktionen von gesellschaftlicher Bedeutung. In der Regel stützen sie sich auf entsprechende kantonale BFI-Strategien ab.
- Technologiekompetenzzentren (Kategorie c, Art. 15 Abs. 3 Bst. c FIFG) über-
nehmen eine wichtige Scharnierfunktion zwischen der an den Hochschulen betriebenen Grundlagenforschung und der Innovation für die Privatwirtschaft. Sie tragen zum Wissens- und Technologietransfer (WTT) bei und stärken Public-Private-Partnerships (PPP) zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen des Bundes und der Privatwirtschaft. Sie unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie und sind hauptsächlich im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung tätig. Der (volks)wirtschaftliche Impact von Technologiekompetenzzentren wird periodisch untersucht und ist nachweislich sehr hoch.130
Rückblick 2021‒2024
In der Förderperiode 2021‒2024 wurden 34 Forschungseinrichtungen nach Artikel 15 FIFG unterstützt. Darunter sind alle Bereiche vertreten, von Biologie und Medizin über Ingenieurwissenschaften bis zu Sozial- und Geisteswissenschaften. Auf der Grundlage der Prüfresultate im Rahmen der neuen Beitragsvergabe wurden im Dezember 2020 Auslaufentscheide getroffen (vgl. Anhang 5).
Digitalisierung und personalisierte Medizin: Im Zeitraum 2021 bis 2024 wurden gestützt auf Artikel 15 zwei neue Zentren (m4m und Anaxam) der AM-TTC-Initiative (Advanced Manufacturing Technologie Transfer Centers) unterstützt. Zwei weitere Zentren, die zur AM-TTC-Initiative gehören (S3C et PITC), wurden 2022 evaluiert und werden von 2022 bis 2024 unterstützt (vgl. Anhang 5). Die nationale Förderinitiative Personalisierte Medizin (SPHN) wurde vom SBFI in Absprache mit dem BAG in der Förderperiode 2017‒2020 gestartet und läuft bis Ende 2024. Das Datenkoordinationszentrum (Data Coordination Center, DCC), das unter der Leitung des SIB stand, wird mit der Infrastruktur BioMedIT institutionell der SAMW angegliedert (vgl. Ziff. 2.7.2 und Anhang 5).
Massnahmen: Die für die Förderperiode 2021‒2024 festgelegten übergeordneten Ziele (Fortsetzung der Konsolidierung und der Priorisierung bei der Unterstützung von bestehenden Forschungseinrichtungen) konnten mit den im Dezember 2020 ausgestellten Beitragsentscheiden umgesetzt werden (vgl. Anhang 5). Die Unterstützung der Forschungsinstitutionen (Kategorie b) wurde aufgrund der Entwicklungen im schweizerischen Hochschul- und Forschungsraum grundlegend überprüft (vgl. auch Po 20.3927 und Po 20.3462). Die Ergebnisse der Subventionsprüfung wie auch der Prüfung zur Reorganisation des SIB sind im Anhang 6 näher aufgeführt.
130 Inspire AG (2019): Wirkungsmessung 2019; Biggar Economics (2018): The economic contribution of CSEM. vgl.