Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/91: Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag über die internationale Zusammenarbeit bei der Ermittlung und Strafverfolgung in Bezug auf das Verbrechen des Völkermords, auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und andere internationale Verbrechen · 49 Seiten
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Kriminalisierung (Art. 2 Abs. 2) sich ebenfalls aus der Annahme einer Motion ergibt (vgl. oben Ziff. 1.4).
Der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkom- mens von Ljubljana und Den Haag unterliegt daher dem fakultativen Referendum nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV.
Gemäss Artikel 141a Absatz 2 BV können Gesetzesänderungen, die der Umsetzung eines völkerrechtlichen Vertrags dienen, in den Genehmigungsbeschluss aufgenom- men werden, wenn dieser dem fakultativen Referendum untersteht. Die vorgeschlage- nen Gesetzesbestimmungen dienen der Umsetzung von Anhang H des Übereinkom- mens und ergeben sich aus diesem Text (Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang H). Die Gesetzesänderungen, die mit der Umsetzung von Anhang H dieses Übereinkom- mens zusammenhängen, können daher in den Genehmigungsbeschluss des Überein- kommens aufgenommen werden (Art. 141 Abs. 2 BV).
7.4 Ausgabenbremse
Die Vorlage sieht weder Subventionen noch Verpflichtungskredite oder Zahlungsrah- men vor, die eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, weshalb die Ausgabenbremse nicht greift.
7.5 Datenschutz
Artikel 16 des Übereinkommens betreffend die Verwendung und den Schutz von Per- sonendaten sieht vor, dass die Vertragsstaaten dafür sorgen, dass Personendaten, die von einem Vertragsstaat an einen anderen übermittelt werden, ausschliesslich für den Zweck verwendet werden, für den sie übermittelt wurden. Er steht daher im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen des IRSG und den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/680, die eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt. Ein adäquater Datenschutz ist damit sichergestellt.