Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 73Fedlex · Erläuternder Bericht
Aktuelle Gebühren vorgeschlagene Gebühren (CHF) Bemerkungen (CHF)
Typ chem. Organis- chem. Mikroor- Makroor-
Wirkstoffe men Wirkstoffe ganismen ganismen
und Grund-
stoffe
l Erweiterung des Verwendungsbe- - . 2’000 1’000 - Im Vergleich zum Fall k liegt hier ein Beurtei-
reichs eines zugelassenen Pflanzen- lungsbericht eines EU-Mitgliedstaates vor, auf schutzmittels (ausgenommen um ge- dem Teile der Beurteilung gestützt werden ringfügige Verwendungen) mit Beur- können. Die Gebühr gilt für jede Indikation.
teilungsbericht zum Pflanzenschutz-
mittel eines EU-Mitgliedstaates (Art.
45 PSMV)
Pro Indikation
m Erweiterung eines bereits bewilligten 0 0 500 300 100 Bei der Erweiterung des Verwendungsbereichs
Pflanzenschutzmittels auf geringfü- um eine geringfügige Verwendung nach Art. 47 gige Verwendungen PSMV erfolgt eine reduzierte Beurteilung, des-Pro Indikation halb sind die Gebühren deutlich tiefer. Die Gebühr gilt für jede Indikation.
n Notfallzulassung 0 0 500 300 100 Bei Notfallzulassungen erfolgt die Prüfung der
Pro Indikation vorhandenen Informationen, deshalb sind die Gebühren deutlich tiefer. Die Gebühr gilt für jede Indikation.
o neue Verkaufserlaubnis 200 200 400 400400
p Aktualisierung einer bestehenden 0 0 250 250 250 Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Aktu-
Verkaufserlaubnis alisierung einer Verkaufserlaubnis auf Gesuch der Inhaberin einer Verkaufserlaubnis hin erfolgt.