Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten

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Aktuelle Gebühren vorgeschlagene Gebühren (CHF) Bemerkungen (CHF)

Typ chem. Organis- chem. Mikroor- Makroor-

Wirkstoffe men Wirkstoffe ganismen ganismen

und Grund-

stoffe

l Erweiterung des Verwendungsbe- - . 2’000 1’000 - Im Vergleich zum Fall k liegt hier ein Beurtei-

reichs eines zugelassenen Pflanzen- lungsbericht eines EU-Mitgliedstaates vor, auf schutzmittels (ausgenommen um ge- dem Teile der Beurteilung gestützt werden ringfügige Verwendungen) mit Beur- können. Die Gebühr gilt für jede Indikation.

teilungsbericht zum Pflanzenschutz-

mittel eines EU-Mitgliedstaates (Art.

45 PSMV)

Pro Indikation

m Erweiterung eines bereits bewilligten 0 0 500 300 100 Bei der Erweiterung des Verwendungsbereichs

Pflanzenschutzmittels auf geringfü- um eine geringfügige Verwendung nach Art. 47 gige Verwendungen PSMV erfolgt eine reduzierte Beurteilung, des-Pro Indikation halb sind die Gebühren deutlich tiefer. Die Gebühr gilt für jede Indikation.

n Notfallzulassung 0 0 500 300 100 Bei Notfallzulassungen erfolgt die Prüfung der

Pro Indikation vorhandenen Informationen, deshalb sind die Gebühren deutlich tiefer. Die Gebühr gilt für jede Indikation.

o neue Verkaufserlaubnis 200 200 400 400400

p Aktualisierung einer bestehenden 0 0 250 250 250 Die Gebühr wird nur erhoben, wenn eine Aktu-

Verkaufserlaubnis alisierung einer Verkaufserlaubnis auf Gesuch der Inhaberin einer Verkaufserlaubnis hin erfolgt.