Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten
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Aktuelle Gebühren vorgeschlagene Gebühren (CHF) Bemerkungen (CHF)
Typ chem. Organis- chem. Mikroor- Makroor-
Wirkstoffe men Wirkstoffe ganismen ganismen
und Grund-
stoffe
b neues Pflanzenschutzmittel mit Wirk- 2’500 400 75’000 45’000 n.a. Der Betrag beinhaltet die Gebühr für ein neues
stoff, Safener oder Synergisten, der in Pflanzenschutzmittel und die Kosten für die der EU genehmigt ist und noch in kei- Vollständigkeitsprüfung des Wirkstoffdossiers. nem zugelassenen Pflanzenschutz- Da Makroorganismen nicht auf EU-Ebene genehmigt werden, kann dieser Fall für diese mittel enthalten ist
Wirkstoffe nicht zutreffen.
c neues Pflanzenschutzmittel mit Wirk- - - 50’000 30’000 n.a. Der Fall unterscheidet sich vom Fall b dadurch,
stoff, Safener oder Synergisten, der in dass Art. 45 PSMV zur Anwendung kommt, der EU genehmigt ist und noch in kei- weil zusätzlich der Beurteilungsbericht eines nem zugelassenen Pflanzenschutz- EU-Mitgliedstaates mit vergleichbaren agronomittel enthalten ist und mit Beurtei- mischen und umweltrelevanten Bedingungen lungsbericht zum Pflanzenschutzmit- vorliegt. Es wird angenommen, dass dieser tel eines EU-Mitgliedstaates (Art. 45 häufiger vorkommen wird als Fall b.
PSMV) Da Makroorganismen nicht auf EU-Ebene genehmigt werden, kann dieser Fall für diese Wirkstoffe nicht zutreffen.
d neues Pflanzenschutzmittel mit be- 1’400 400 25’000 15’000 1’000 Für die Beurteilung werden immer alle vier Be-
reits genehmigtem Wirkstoff, Safener urteilungsstellen involviert, die die Wirksamkeit oder Synergisten sowie Risiken für Mensch, Tiere und Umwelt beurteilen.
e neues Pflanzenschutzmittel mit be- - - 20’000 12’000 - Durch das Vorhandensein des Beurteilungsbe-
reits genehmigtem Wirkstoff, Safener richts eines EU-Mitgliedstaates mit vergleich- oder Synergisten und mit Beurtei- baren agronomischen, klimatischen und umlungsbericht zum Pflanzenschutzmit- weltrelevanten Bedingungen, werden nicht imtel eines EU-Mitgliedstaates (Art. 45 mer alle vier Beurteilungsstellen involviert.
PSMV)
f Änderung der Zusammensetzung ei- 400 400 15’000 8’000 - Bei einer relevanten Änderung («significant
nes bereits zugelassenen Pflanzen- change») der Zusammensetzung eines bereits schutzmittels: «significant change» bewilligten Pflanzenschutzmittels sind mehrere Beurteilungsstellen involviert.