Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten

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Kategorie Schweiz (CHF) Belgien (EUR) Österreich (EUR)

Bewilligung für geringfügige Verwen- 0 3’000 500 – 2’500

dung eines zugelassenen Produkts

Notfallzulassung 0 k.A. 400 – 2’000

*für Makroorganismen

Vergleich der aktuellen mit den neu vorgeschlagenen Gebühren

In Tabelle 3 werden die aktuellen Gebühren im Vergleich zu den neu vorgeschlagenen Gebühren dargestellt.

Im Allgemeinen ist weiterhin vorgesehen, dass die Gebühren für Mikroorganismen tiefer sind als diejenigen für Pflanzenschutzmittel mit chemischen Wirkstoffen, da der Aufwand für die Beurteilung von Organismen geringer ausfällt. Für Makroorganismen und Grundstoffe wird eine noch tiefere Gebühr vorgesehen, da der Aufwand für diese Produktkategorie noch geringer ist.

Tabelle 3: Aktuelle Gebühren im Vergleich zu den neu vorgeschlagenen Gebühren mit den jeweiligen Bemerkungen.

Aktuelle Gebühren vorgeschlagene Gebühren (CHF) Bemerkungen (CHF)

Typ chem. Organis- chem. Mikroor- Makroor-

Wirkstoffe men Wirkstoffe ganismen ganismen

und Grund-

stoffe

a neues Pflanzenschutzmittel mit 2’500 400 100’000 60’000 5’000 Dieser Fall kommt hauptsächlich bei Makroor-

neuem Wirkstoff, Safener oder Syner- ganismen vor. Bei Gesuchen für Pflanzengisten, der in der EU nicht genehmigt schutzmittel mit chemischen Wirkstoffen, Safeist nern oder Synergisten ist der Wirkstoff in der EU meist bereits genehmigt.

Der Betrag gilt für die Beurteilung des Wirkstoffs, Safeners oder Synergisten und des dazugehörigen Pflanzenschutzmittels.