Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten
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Um diesen Grundsatz zu spezifizieren, ist neu vorgesehen, dass Verwendungen von Pflanzenschutzmitteln, die bereits in bestimmten Mitgliedstaaten der EU zugelassen sind, unter gewissen Voraussetzungen auch in der Schweiz zugelassen werden, ohne dass durch die Schweizer Behörden nochmals sämtliche Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden müssen.
Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Kommunikation
Bereits vor dem Auftrag des Bundesrates zur Verordnungsrevision wurden Massnahmen zur Erhöhung der Transparenz und zur Verbesserung der Kommunikation getroffen5. So werden insbesondere die Information und Kommunikation zwischen Bund und Kantonen durch regelmässig stattfindende Treffen gestärkt. Weiter werden die relevanten Informationen für den Vollzug den Kantonen in geeigneter Form zur Verfügung gestellt (z. B. Listen über die Relevanz von Metaboliten). Umgekehrt stellen die Kantone dem Bund Daten aus dem Vollzug zur Verfügung (z. B. Daten zu Rückständen in Lebensmitteln, Verunreinigungen im Grundwasser und in Oberflächengewässern etc.). Zudem hat der Bund die Information der Öffentlichkeit verbessert, indem er seit 2017 jährlich eine Tagung zum Aktionsplan Pflanzenschutzmittel für interessierte Kreise durchführt und einen Jahresbericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen veröffentlicht. Schliesslich publiziert er Informationen zu den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln6 und zu ihrer Überprüfung7. So werden auch die Pflanzenschutzmittel, die für nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender zugelassen sind, im Pflanzenschutzmittelverzeichnis gekennzeichnet.
Alle diese Massnahmen führen bereits heute zu einer erhöhten Transparenz über die Aktivitäten der Behörden im Zusammenhang mit der Zulassung und Verwendung sowie den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln.
Im Auftrag des Bundesrates soll die Transparenz weiter erhöht werden und weitere Empfehlungen aus der Evaluation des Zulassungsprozesses sollen umgesetzt sowie an die neuen Vorgaben zur Transparenz der EU angeglichen werden. Letztere beinhalten, unter anderem, die Veröffentlichung der Unterlagen, die durch die Gesuchstellerinnen eingereicht werden. Da die verschiedenen Lösungen für die Umsetzung vorgängig geprüft werden müssen, wird eine Roadmap zur Definition und Umsetzung der Anforderungen erstellt. Dies wird mehrere Jahre beanspruchen und separat zur vorliegenden Revision behandelt. So wird sichergestellt, dass die vorliegende Revision durch diese Arbeiten nicht verlangsamt wird. Allfällig erforderliche Anpassungen der rechtlichen Vorgaben werden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Im Revisionsentwurf ist bereits vorgesehen, dass die Zulassungsstelle Berichte über die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels veröffentlichen kann. Dies beinhaltet Berichte der Beurteilungsstellen über die Pflanzenschutzmittel sowie allfällige Zulassungsberichte.
Zur Verbesserung der Kommunikation ist grundsätzlich keine Anpassung der rechtlichen Grundlagen erforderlich. Die Informationen auf der Webseite des BLV werden laufend optimiert, die interessierten Kreise werden über vorgesehene Zulassungen im
5 vgl. dazu den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 6. September 2017, Jahresbericht Umsetzung Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, Stand September 2022
6 www.blv.admin.ch > Zulassung Pflanzenschutzmittel > Zulassung und gezielte Überprüfung > Zugelassene Pflanzenschutzmittel und www.blv.admin.ch > Zulassung Pflanzenschutzmittel > Anwendung und Vollzug
7 www.blv.admin.ch > Zulassung Pflanzenschutzmittel > Zulassung und gezielte Überprüfung > Gezielte Überprüfung