Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 75 Seiten

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2 Grundzüge der Vorlage

Die beantragte Neuregelung

Mit der beantragten Neuregelung sollen Optimierungen des Zulassungsverfahrens insbesondere durch eine stärkere Annäherung an die EU, die Verbesserung der Kommunikation sowie die Erhöhung der Transparenz erfolgen.

Zentral sind, wie teilweise bereits dargelegt, folgende Aspekte:

• Es soll in der Schweiz eine zeitgleiche Genehmigung, resp. Streichung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten wie in der EU erfolgen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Schweiz, abweichend von der EU, Wirkstoffe, Safener und Synergisten genehmigen kann, resp. umgekehrt Wirkstoffe, Safener oder Synergisten nicht genehmigen kann, welche in der EU genehmigt sind.

• Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind, sollen in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen vereinfacht zugelassen werden können. Dafür ist auch in der Schweiz das gesamte Dossier einzureichen. Es müssen jedoch nicht sämtliche Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.

• Das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel soll weiter an das Zulassungsverfahren der EU angenähert werden. Insbesondere sollen Zulassungen für Pflanzenschutzmittel und Genehmigungen für Wirkstoffe, Safener und Synergisten künftig befristet erteilt werden (nach geltendem Recht sind sie unbefristet).

• Die Transparenz soll weiter erhöht werden, indem die Zulassungsstelle neu Berichte über die Beurteilung und Zulassung publizieren kann.

• Grundstoffmittel (Mittel, die ausschliesslich Grundstoffe enthalten) sollen wie in der EU nicht mehr als Pflanzenschutzmittel gelten. Sie sollen nicht zulassungs- oder meldepflichtig sein. Die darin enthaltenen Grundstoffe müssen lediglich genehmigt sein.

• Es sollen Regelungen zur Bearbeitung von Daten im geplanten Informationssystem (InfoFito) zur Verwaltung und Bearbeitung der Gesuche um Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten geschaffen werden.

• Die Gebühren im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sollen erhöht werden (Änderung der Gebührenverordnung BLV).

• Die Pflanzenschutzmittelverordnung aus dem Jahr 2010 soll komplett überarbeitet und neu strukturiert werden zwecks Erhöhung der Verständlichkeit und Eliminierung von Doppelspurigkeiten.

Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Im Allgemeinen sind die Bestimmungen der PSMV 2010 bereits stark mit der EU harmonisiert. Insbesondere stimmen die Datenanforderungen und die Beurteilungskriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten sowie für die Zu-