Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 49 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 36Fedlex · Ergebnisbericht
Obstbauverein Kanton Schwyz, Verband Berner Fr¸chte, Schweizer Obstverband, St. Galler Bauernverband, St. Galler Obstverband, St. Galler Beerenvereinigung, Thurgauer Obstverband, Union fruitiËre lÈmanique lehnen Absatz 3 ab, da entsprechend ihren Argumenten interessierte Kreise den Inhalt der Berichte mutmasslich stets in Frage stellen und mit der Parteistellung den Prozess weiter verzˆgern. Der Kanton BE und die EAWAG, bitten Absatz 4 mit dem Datenstand und kritischen Studien zu erg‰nzen.
Die Kantone BE, LU, SG, SH, SO, TG, ZH sowie KBNL und VSA stellen fest, dass die in Anhang 6 aufgef¸hrten Vorgaben f¸r die Bewertung den Beurteilungsstellen des Bundes grossen Spielraum lassen. Sie beantragen deshalb, dass ein ˆffentlich zug‰nglicher Bericht verfasst wird, der das Vorgehen der Beurteilungsstellen aufzeigt. Ein weiterer Bericht muss aufzeigen, welche Risiko- Minderungsmassnahmen in der Schweiz zur Verf¸gung stehen und welchen Beitrag die Massnahmen zur Risikoreduktion leisten m¸ssen.
Zu Artikel 139 beantragen die Kantone AG, BE, BS, SG, SH, SO, TG, TI und die kantonalen Fachstellen Chemikalien, dass eine konsolidierte Liste der in der EU und in der Schweiz zugelassenen Grundstoffe gef¸hrt wird. Der Kanton SO bef¸rwortet zudem diese j‰hrlich zu aktualisieren. Der Kanton LU, bittet den Artikel 139 zu erg‰nzen, mit der ‹berpr¸fung der Aufzeichnungspflichten der beruflichen Anwender ausserhalb der Landwirtschaft.
Die Universit‰t Lausanne schl‰gt vor, einen Artikel zur ´passivenª Transparenz einzuf¸hren, in dem auf das ÷ffentlichkeitsgesetz verwiesen wird. So soll es der Bevˆlkerung mˆglich sein, Informationen zu den Emissionen, die eine Auswirkung auf den Umweltschutz haben, konsultieren zu kˆnnen.
8. Titel: Vollzug
1. Kapitel: Bund (Artikel 140-152)
In der Freisetzungsverordnung ist die EFBS explizit als Fachstelle aufgef¸hrt und sie w¸rde es begr¸ssen, auch in der PSMV in Artikel 140 zus‰tzlich als anzuhˆrende Fachstelle bei Pflanzenschutzmitteln, die aus Organismen bestehen oder solche enthalten, aufgef¸hrt zu werden.
Die Kantone BE, BS, SG, SO, TG, TI sowie die kantonalen Fachstellen Chemikalien stellen fest, dass die Aufzeichnungs- bzw. Mitteilungspflichten nach Artikel 112 durch die Zulassungsstelle zu ¸berwachen sind, diese Aufgabe in Artikel 142 aber nicht aufgef¸hrt ist. Der Kanton BS teilt mit, dass bei ƒnderungen der Einstufung der Inhaltsstoffe der PSM keine einheitliche Regelung f¸r eine zeitnahe Anpassung der Zulassungen der betroffenen PSM besteht. Sie bitten deshalb zu pr¸fen in welchem Zeitrahmen Zulassungen aktualisiert werden. Der Kanton AG beantragt in Artikel 142 zu erg‰nzen, dass den kantonalen Vollzugsbehˆrden dauerhaft alle vorhandenen Informationen betreffend Relevanz der im Grundwasser zu erwartenden Metaboliten zur Verf¸gung gestellt werden, und zwar nicht nur aktuell f¸r genehmigte Wirkstoffe sondern f¸r s‰mtliche auch in der Vergangenheit genehmigten Wirkstoffe. Dies zur Gew‰hrleistung der Trinkwassersicherheit.
Die EFBS beantragt Absatz 1 Buchstabe b mit einem Verweis auf die Bestimmungen der ESV und FrSV, wenn die PSM Organismen sind oder solche enthalten.
In Artikel 143 fordern die Kantone AR, FR, LU, SG, SH, TG sowie 4Aqua, Agrarallianz, apisuisse, Aqua Viva, Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke Bodensee-Rhein, Arbon Energie AG, ƒrztinnen und ƒrzte f¸r Umweltschutz, Bioterra, Biovision Stiftung f¸r ˆkologische Entwicklung, BirdLife Schweiz, EAWAG, FachFrauen Umwelt, Greenpeace Schweiz, Kantonaler Bienenz¸chterverein Schaffhausen, KBNL, Kleinbauern-Vereinigung, Naturfreunde Schweiz, Naturwaldstiftung, Pro Natura, Schweizerischer Fischerei-Verband, SPS, Stadtwerke Winterthur, Stiftung Pusch, Stiftung Future 3, Stiftung zum Schutze