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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Datengrundlagen und Qualitätssicherung

In ihrem Bericht für das Referenzjahr 2024 (EFK 2023) beurteilt die EFK die Arbeit der kanto- nalen Steuerverwaltungen als gut. Sie stellt aber weiterhin Verbesserungsbedarf namentlich in den Bereichen der Dokumentation der Qualitätssicherungsprozesse und des Managements der Informatiksysteme fest.

Die EFK kontrollierte auch die Bearbeitungsprozesse in der ESTV. Dabei bewertete sie das inter- ne Kontrollsystem als geeignet und gut dokumentiert, wies aber jeweils darauf hin, dass eine stärkere Automatisierung die Wirksamkeit und Sicherheit der Prozesse erhöhen könnte. Das darauf von der ESTV im Dezember 2022 eingeführte System ANFA ermöglicht eine sichere, medienbruchfreie und möglichst automatisierte Datenlieferung zwischen den Kantonen und der ESTV.

Datenqualität Lastenausgleich

Die EFK bewertete auch das interne Kontrollsystem des Bundesamtes für Statistik als geeignet und hielt fest, dass die Qualitätskontrollen und deren Ergebnisse systematisch dokumentiert werden. Sie empfiehlt jedoch dem BFS, in Zusammenarbeit mit der EFV und der Fachgruppe Qualitätssicherung Massnahmen zu evaluieren, mit denen die Datenerhebung oder die Berech- nung des Armutsindikators vereinfacht werden können, denn beim Armutsindikator kam es bereits vor, dass ein Kanton fehlerhafte Daten lieferte. Grundsätzlich stellte die EFK aber keine Fehler bei der Bearbeitung der Daten des Lastenausgleichs durch das BFS fest.

Berechnung der Ausgleichszahlungen durch die EFV

Für die Berechnung der Ausgleichszahlungen wurde ab dem Referenzjahr 2019 eine neue Informatiklösung eingeführt. Mit dieser konnten Datenimport, Berechnungen und Export der Ergebnisse automatisiert werden. Die bei der alten Lösung nötigen manuellen Eingriffe entfal- len damit vollständig. Auch die Kontrolle der Ergebnisse wurde automatisiert und in die Infor- matiklösung integriert. Die EFK begrüsste diese Verbesserungen, empfahl jedoch, den Prozess des Änderungsmanagements für eine künftige Anpassung des Informatiktools zu formalisieren und die Funktionstrennung zwischen Entwickler und Tester zu gewährleisten. Im Rahmen der Anpassung des Informatiktools für die Berechnungen der Finanzausgleichszahlungen 2024 (Einführung STAF) wurde diese Empfehlung umgesetzt. Desweitern ist aus Sicht der EFK das IKS geeignet, wird wie beschrieben angewandt und die Kontrollschritte sind korrekt dokumentiert. Die EFK konnte in allen sechs Jahren keine Fehler bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen feststellen.