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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Datengrundlagen und Qualitätssicherung

3.2.1 Qualitätskontrolle

Fachgruppe Qualitätssicherung

Für die Qualitätskontrolle ist vom EFD eine begleitende und paritätisch zusammengesetzte Fachgruppe «Qualitätssicherung Ressourcen- und Lastenausgleich» eingesetzt worden. Die Fachgruppe wird durch die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) unterstützt. Die EFK berät im Rahmen ihres Beobachterstatus die Fachgruppe und kann entsprechende Empfehlungen abgeben oder Anträge stellen.

Die Fachgruppe wird durch die ESTV über die Datenlage bezüglich des Ressourcenausgleichs und durch das BFS bezüglich des Lastenausgleichs orientiert. Sie tagt in den Monaten April bis August. Die Fachgruppe beurteilt die Datenlage und erörtert in Absprache mit der EFK die zu treffenden Massnahmen.

Bei fehlerhaften, fehlenden oder nicht weiter verwertbaren Daten zum Ressourcenpotenzial treffen die ESTV und die EFV in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe folgende Massnahmen:

– bei fehlerhaften Datenlieferungen, welche das Ressourcenpotenzial beeinflussen: Nachliefe-

rung der korrekten Daten durch die Kantone;

– bei qualitativ ungenügenden, aber weiterverwertbaren Daten: Anordnung der ESTV an die

Kantone eine Korrektur der gelieferten Daten durchzuführen;

– bei fehlenden oder nicht weiterverwertbaren Daten: Schätzung des Ressourcenpotenzials

auf der Basis von standardisierten Berechnungsmethoden durch die EFV. Diese Berech- nungsmethoden werden so ausgestaltet, dass Kantone, die keine oder nur ungenügende Daten liefern, gegenüber den korrekt meldenden Kantonen keine Vorteile haben. Die Be- rechnungsmethoden sind in Artikel 42 FiLaV festgelegt.

Die Feststellungen zur Datenqualität und die getroffenen Massnahmen werden dem betroffe- nen Kanton mitgeteilt. Dieser hat Gelegenheit, sich innerhalb einer kurzen Frist zu den Kor- rekturanordnungen und Schätzungen zu äussern. Damit wird sichergestellt, dass der gesamte Prozess lückenlos dokumentiert ist.

Die Fachgruppe diskutiert im Rahmen ihrer Sitzungen auch Probleme und Fragen, die sich in der Praxis bei der Datenlieferung der Kantone ergeben. Dabei handelt es sich vor allem um Fälle, welche in den Weisungen nicht oder zu wenig präzise geregelt sind. Dabei besteht häufig ein Zielkonflikt zwischen der Genauigkeit der Daten und der Vollzugseffizienz der Datenerhebung. Das Ressourcenpotenzial soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedes Kantons möglichst korrekt abbilden, ohne dass von den Kantonen ein unverhältnismässiger Aufwand bei der Da- tenerhebung verlangt wird. Bereits die Projektorganisation im Rahmen der NFA hat deshalb bei einzelnen Entscheiden bewusst eine gewisse Ungenauigkeit der Daten in Kauf genommen, um dafür eine praxistaugliche und pragmatische Lösung zu erhalten. Dieses Vorgehen wird auch von der Fachgruppe Qualitätssicherung angewendet. So auch bei der im Exkurs am Schluss des Kapitels beschriebenen Problematik der Verständigungsverfahren bei internationalen Abkom- men im Steuerbereich. Eine aktuelle Liste mit den entsprechenden Entscheiden wird jährlich dem Bericht der EFV zum Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich, welcher an die Kantone zur Stellungnahme weitergeleitet wird, beigelegt.