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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Datengrundlagen und Qualitätssicherung
Prüfungen und Plausibilitätskontrollen
Im Rahmen der Übermittlung und Aufbereitung der Statistikdaten der direkten Bundessteuer (DBSt) werden verschiedene Prüfungen und Plausibilitätskontrollen der von den Kantonen ge- meldeten Daten durchgeführt. Diese werden durch die folgenden Instanzen vorgenommen:
– Kantone
– Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) / System ANFA
– Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV)
– Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)
Kontrollen bei der Datenübermittlung durch Kantone und ESTV
Die Daten- und Plausibilitätskontrolle beginnt am Anfang des Prozesses, nämlich bei den Kantonen. Diese werden aufgefordert, die Daten vor dem Versand an die ESTV zu prüfen. Die Kantone übermitteln die Daten anschliessend in der Applikation ANFA im ePortal. Bei der Übermittlung werden seit der Datenerhebung 2023 neu automatisch Plausibilitätsprüfungen durchgeführt und dem Kanton automatisch angezeigt. Nachdem der Kanton die Irregulari- täten bereinigt, bzw. Auffälligkeiten als korrekt bestätigt hat, kann er die Daten im System freigeben. Mit dieser Freigabe bestätigt der Kanton explizit die Korrektheit der Daten für den Finanzausgleich.
Für die Einkommen der natürlichen Personen sowie die Gewinne der juristischen Personen übermitteln die Kantone im System ANFA Einzeldaten der Steuerpflichtigen. Bei den quellen- besteuerten Einkommen und den Vermögen, welche nicht der direkten Bundessteuer unterste- hen, liefern die Kantone nur aggregierte Datensätze.
Qualitätssicherung bei der EFV
Die EFV führt bei den Daten, welche in den Berechnungsprozess einfliessen, Kontrollen durch. Diese Kontrollen beziehen sich auf Vergleiche mit dem Vorjahr und auf logische Korrektheit der Daten. Bei unplausiblen Ergebnissen wird wiederum Rücksprache mit den Datenlieferanten genommen. Die EFV setzt zur Berechnung eine Informatiklösung ein. Dies erhöht die Qualität, Sicherheit und Transparenz deutlich. Zudem ist der Finanzausgleich auch in das interne Kon- trollsystem (IKS) der EFV integriert.
Im Bericht, welcher im Rahmen der Anhörung zu den Zahlen an die Kantone geht, werden detaillierte Tabellen publiziert. Dies erlauben es den Kantonen, ihre Veränderungen gegenüber anderen Kantonen bzw. gegenüber dem Vorjahr zu analysieren. Grössere Differenzen werden im Bericht direkt erläutert.
Kontrolltätigkeiten der EFK
Während die ESTV und die EFV die Daten- und/oder Plausibilitätskontrollen zentral auf der Basis der gelieferten Daten für alle Kantone vornehmen, prüft die EFK die Prozesse zur Datenerhe- bung und die Daten selbst aufgrund von Stichproben direkt im Kanton anhand der Dossiers. Die jährlichen Kontrolltätigkeiten der EFK stützen sich auf Artikel 6 Buchstabe j des Finanzkon- trollgesetzes (FKG) vom 28. Juni 19673 und umfassen folgende Inhalte:
– Jährlich alternierend werden fünf bis neun Kantone vor Ort geprüft. Die Prüfungen ha-
ben zum Ziel, die ordnungsgemässe Erfassung hinsichtlich Vollständigkeit, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten für die Berechnung des Ressourcenpotenzials zu bestätigen bzw. allfällige Mängel zu orten.