Vorlage

Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 33Fedlex · Vorlage

Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Datengrundlagen und Qualitätssicherung

– Die für die Datenverarbeitung verantwortlichen Bundesämter (ESTV und BFS) werden jähr-

lich vor Ort geprüft. Dabei geht es namentlich darum, die Qualität der gelieferten Daten sowie die gesamte Verarbeitungskette hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Lückenlosigkeit zu verifizieren.

– Ebenfalls geprüft wird die EFV, die für die Berechnung der Ressourcen- bzw. Lastenaus-

gleichsindizes und daraus resultierenden Ausgleichszahlungen für das jeweilige Folgejahr (Referenzjahr) verantwortlich ist. Dabei wird namentlich die gesamte Berechnungskette ei- ner Prüfung hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Lückenlosigkeit unterzogen.

– Die EFK erstellt und publiziert ihren Kontrollbericht jährlich und übermittelt ihn der Eidg.

Finanzdelegation. Der Bericht kann nebst den Befunden zu den erfolgten Kontrolltätigkei- ten auch Empfehlungen enthalten, zu denen die verantwortlichen Stellen Stellung nehmen müssen.

Stellungnahme der Kantone

Die Kantone erhalten Ende Juni den Bericht zu den Berechnungen sowie die Berechnungen selbst zur Kontrolle und können bis Ende September Stellung dazu nehmen. Es handelt sich hier um die letzte Möglichkeit zur Überprüfung der Daten und ihrer Verwendung.

3.2.2 Vollzugserfahrungen

Datenqualität Ressourcenpotenzial

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass sich die Datenqualität seit der Einführung der NFA kontinuierlich verbessert hat. Für die kantonalen Steuerämter als eigentliche «Datenherren» für das Ressourcenpotenzial bedeutet der Finanzausgleich eine Herausforderung in fachlicher und organisatorischer Hinsicht. So müssen Kantone ihre Informatiklösungen den neuen Anforde- rungen anpassen, ihr Personal schulen und ihre internen Prozesse zum Teil neu strukturieren und dokumentieren. Solche Umstellungsarbeiten sind anspruchsvoll und zeitintensiv.

Es ist in Erinnerung zu rufen, dass zur Berechnung der Ausgleichszahlungen je Steuerperiode über fünf Millionen Einzeldaten herangezogen und verarbeitet werden müssen. Eine absolute Nullfehlergarantie kann deshalb auch inskünftig nicht mit absoluter Sicherheit in Aussicht ge- stellt werden.

Korrekturen und Schätzungen

In den sechs Jahren, die in diesem Wirksamkeitsbericht untersucht werden, mussten keine Korrekturen oder Schätzungen gemäss Artikel 42 Absatz 2 FiLaV vorgenommen werden. Dies zeigt, dass die Anstrengungen aller Beteiligten zur Verbesserung der Datenqualität Früchte tragen.

Datenerhebungsfehler

In den Jahren 2019-2024 sind bei der Datenerhebung von kantonalen Steuerämtern an die ESTV einzelne Fehler aufgetreten. Diese wurden von der EFK, ESTV oder den Kantonen selbst rechtzeitig erkannt und konnten durch eine Nachlieferung korrigiert werden. Für die Referenz- jahre 2019 und 2023 musste jeweils ein Kanton Daten nachliefern, für das Referenzjahr 2021 waren es sechs, für das Referenzjahr 2022 drei und für das Referenzjahr 2024 sieben Kantone. Einzig für das Referenzjahr 2020 war keine Nachlieferung notwendig.