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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Zielerreichung des Finanzausgleichs

4.3.2 Entwicklung der Unterschiede in der Steuerbelastung

Dieser Abschnitt vergleicht die interkantonale Steuerbelastung anhand des Steuerausschöp- fungsindex, der 2024 neu konzipiert wurde. Mit der Einführung der Zeta-Faktoren erfolgt bei den Gewinnen der juristischen Personen ab dem Bemessungsjahr 2020 eine Gewichtung, die sich auf die relative Steuerausschöpfung abstützt. Würde für die Berechnung der Steueraus- schöpfung im Nenner wie bis anhin das Ressourcenpotenzial verwendet, dann würden sich bei einer Änderung der steuerlichen Ausschöpfung der juristischen Personen die Auswirkungen auf Zähler und Nenner weitgehend neutralisieren. Deshalb wird in der neuen Berechnungsme- thode das Ressourcenpotenzial durch die ungewichtete Steuerbemessungsgrundlage ersetzt. Gleichzeitig wird die Berechnung getrennt nach natürlichen und juristischen Personen vorge- nommen, da Vergleiche zwischen den beiden Kategorien nur wenig Sinn machen und die Zu- sammensetzung in den Kantonen sehr heterogen ist. Mit Medienmitteilung vom Februar 2024 wurden die neuen Zahlen vorgestellt und die methodischen Anpassungen erläutert.

Für die Berechnung der steuerlichen Ausschöpfung eines Kantons werden sämtliche Fiskalein- nahmen des Kantons und seiner Gemeinden (insb. direkte Steuern, Vermögens-, Erbschafts- und Motorfahrzeugsteuern), aufgeteilt nach natürlichen und juristischen Personen, in Relation zur jeweiligen Steuerbemessungsgrundlage (Einkommen der natürlichen Personen, Gewinne der juristischen Personen) gesetzt. Letztere beruht auf den Steuerdaten, die der Berechnung des Finanzausgleichs zugrunde liegen. Dabei wird versucht, auch den Steuerrepartitionen Rech- nung zu tragen, obwohl hier eine Aufteilung auf natürliche und juristische Personen zurzeit noch nicht möglich ist. Die steuerliche Ausschöpfung wird in Beziehung gesetzt zum schweize- rischen Mittel der Steuerausschöpfung, woraus der Steuerausschöpfungsindex resultiert.

Der Steuerausschöpfungsindex zeigt, wie stark die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung durch Fiskalabgaben belastet wird und somit nicht mehr für eine private Verwendung zur Ver- fügung steht. Er widerspiegelt daher die makroökonomische Sichtweise. Die Steuerausschöp- fung erlaubt aber keine Rückschlüsse auf Steuertarif und Steuersätze. Der Steuerausschöp- fungsindex eignet sich somit nicht als Messgrösse für die Belastung einzelner Wirtschaftssub- jekte. Der Indikator ist für die Beurteilung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit zu ungenau, da dort die effektive und die marginale Steuerbelastung im Zentrum stehen. Auf diese Aspekte wird in Abschnitt 4.4 vertieft eingegangen.

Abbildung 4.06 zeigt die steuerliche Ausschöpfung der natürlichen und juristischen Personen in Bezug auf die aktuellsten verfügbaren Daten. Im Landesdurchschnitt ist sie bei den juristi- schen Personen nur halb so hoch wie bei den natürlichen Personen. Dieser Unterschied in der steuerlichen Ausschöpfung hat in den vergangenen Jahren leicht zugenommen. Bei der Be- trachtung der einzelnen Kantone fällt auf, dass die Unterschiede in der steuerlichen Ausschöp- fung nach wie vor gross sind und die Differenz zwischen der Ausschöpfung der natürlichen und der juristischen Personen sehr stark variiert.