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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Zielerreichung des Finanzausgleichs

Neben dem Anteil der zweckfreien Transfers an der Gesamtsumme der Transferzahlungen des Bundes an die Kantone gibt es noch weitere Indikatoren, die den Grad der Finanzautonomie messen. Die OECD verwendet beispielsweise ein Set von 6 Indikatoren:1

– Anteil der Steuereinnahmen der Kantone und der Gemeinden an den Steuereinnahmen

insgesamt;

– Grad der Autonomie bei der Festlegung der Steuersätze;

– Verhältnis zwischen Transfers und Steuereinnahmen;

– Verhältnis zwischen zweckfreien und zweckgebundenen Transfers;

– Grad der Budgetautonomie;

– Grad der Autonomie bei der Fremdfinanzierung.

Diese Indikatoren sind gemäss OECD nur schwach miteinander korreliert. Dies zeigt, dass die Finanzautonomie ein multidimensionales Phänomen darstellt. Im internationalen Vergleich weisen die Kantone und Gemeinden zu den subnationalen Gebietskörperschaften anderer Staaten einen ausgesprochen hohen Grad an Finanzautonomie auf. Insbesondere ist der An- teil von eigenen Steuereinnahmen sehr hoch, und er weist im Zeitverlauf auch kaum grössere Schwankungen auf. Die Einführung der NFA hatte keine spürbaren Auswirkungen auf diesen Indikator. Demgegenüber wirkte sich die Einführung der NFA auf die Transfers aus. Weil die Kantone im Rahmen des verfassungsmässigen Vollzugsföderalismus Bundesrecht vollziehen, wird die kantonale Finanzautonomie durch gesetzgeberische Entscheide auf Bundesebene be- einflusst. Eine Analyse der parlamentarischen Vorstösse im Rahmen des Föderalismus Monito- rings der KDK/ch Stiftung zeigt, dass dadurch weiterhin in vielen Politikbereichen eine Tendenz zur Zentralisierung besteht.

4.3 Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung der Kantone

Im Folgenden wird die Entwicklung der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit ge- messen an der Ressourcenstärke analysiert. Anschliessend wird auf die Entwicklung der Unter- schiede bei der Steuerbelastung gemessen am Steuerausschöpfungsindex eingegangen.

4.3.1 Analysen zur Entwicklung der Disparitäten

Der Finanzausgleich verfolgt explizit das Ziel des Disparitätenabbaus, d.h. der Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen. Dabei muss unter- schieden werden zwischen der kurzen und der langen Frist. Das kurzfristige Ziel besteht darin, dass alle Kantone über genügend Mittel verfügen, um ihre grundlegenden Aufgaben wahr- nehmen zu können. Dies geschieht durch Transferzahlungen der ressourcenstarken Kantone und des Bundes an die ressourcenschwachen Kantone. Wenn die ressourcenstarken Kantone einen Teil ihrer Mittel an die ressourcenschwachen Kantone abgeben, führt dies automatisch zu einem Disparitätenabbau aufgrund des Finanzausgleichs. Interessanter ist die mittel- bis langfristige Betrachtung. Die ressourcenschwachen Kantone haben die Möglichkeit, mit den Mitteln aus dem Finanzausgleich ihre Attraktivität und somit auch ihre finanzielle Leistungs- fähigkeit nachhaltig zu verbessern, indem ihre Steuerbasis wächst. Dazu stehen ihnen drei Massnahmen zur Verfügung: Steuersenkung, Schuldenabbau und Ausgaben (z.B. für Infra- strukturausbau). Wenn die ergriffenen Massnahmen erfolgreich sind, sollten sie einen positiven Effekt auf das Ressourcenpotenzial entfalten und damit die Disparitäten zwischen den Kanto- nen verringern. Die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit werden indessen durch weitere Faktoren beeinflusst, welche die Kantone kaum oder gar nicht beeinflussen können.