Vorlage

Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 92Fedlex · Vorlage

Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Glossar

Finanzausgleich im weiteren Sinn

Der Finanzausgleich im weiteren Sinn umfasst alle finanziellen Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen sowie der Kantone untereinander.

Geografisch-topografischer Lastenausgleich (GLA)

Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den GLA entlastet. Der GLA wird vollständig durch den Bund finanziert.

Globalbilanz

Die Globalbilanz enthält die quantifizierbaren finanziellen Auswirkungen aller NFA-Massnah- men mit den einzelnen Be- und Entlastungen für den Bund und die 26 Kantone. Sie wurde letztmals für die Jahre 2004/05 erstellt.

Härteausgleich

Der Härteausgleich stellte sicher, dass kein  ressourcenschwacher Kanton durch den Über- gang zur NFA finanziell schlechter gestellt wurde. Er ist auf maximal 28 Jahre befristet und wird ab dem Jahr 2016 jährlich um 5 Prozent abgebaut.

Haushaltsneutralität

«Haushaltsneutralität» bedeutet, dass die NFA zwischen Bund und Kantonen per Saldo keine Lastenverschiebung bewirkte. Einzig der  Härteausgleich, der sich im Laufe der Zeit aufgrund seiner funktionalen Befristung jedoch zurückbildet, führte zu einer Mehrbelastung des Bundes um 287 Millionen.

Horizontaler Ressourcenausgleich

Der horizontale Ressourcenausgleich stellt die Umverteilung von den  ressourcenstarken zu den  ressourcenschwachen Kantonen dar.

Index SSE

Der Index SSE eines Kantons setzt dessen  standardisierten Steuerertrag pro Einwohner ins Verhältnis zum gesamtschweizerischen Mittel. Da sich der SSE definitionsgemäss proportio- nal zum Ressourcenpotenzial verhält, entspricht der Index SSE dem  Ressourcenindex. Zur Beurteilung der Ausgleichswirkung werden den kantonalen Werten des SSE die Beträge des  Ressourcenausgleichs dazugeschlagen bzw. abgezogen. Daraus resultiert der «SSE nach Ressourcenausgleich», woraus sich der «Index SSE nach Ausgleich» berechnen lässt.

Lastenausgleich

 geografisch-topografischer Lastenausgleich und  soziodemografischer Lastenausgleich.

Mindestausstattung

Mit den Leistungen aus dem Ressourcenausgleich wird den ressourcenschwachen Kantonen garantiert, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen (FiLaG Art. 3a, Abs. 2, Bst. a).

Referenzjahr

Das Referenzjahr ist das Jahr, für welches die Ausgleichszahlungen berechnet wurden.