Vorlage

Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 90Fedlex · Vorlage

Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Massnahmen für den Finanzausgleich 2026–2029

Massnahmen fortgesetzt werden sollen. Mittel, die nicht mehr für diese Übergangshilfe ver- wendet würden, seien zugunsten der Kantone (d.h. aller Kantone) einzusetzen. Das politische Steuerungsorgan ist der Meinung, dass die Abfederungsmassnahmen in der Übergangsphase gerechtfertigt sind. Eine unbefristete Weiterführung der Abfederungsmassnahmen wäre im bestehenden Verfassungsrecht jedoch ausgeschlossen. Andere Gefässe innerhalb des Systems des Finanzausgleichs erscheinen dem politischen Steuerungsorgan als ungeeignet, um die in der Botschaft von 2018 aufgeführte Absichtserklärung umzusetzen. Die Frage, wie die seiner- zeitige Absichtserklärung in der bundesrätlichen Botschaft von 2018 umzusetzen ist, bleibt offen. Die finanzpolitische Situation des Bundes hat sich seit 2018 deutlich verschlechtert, wobei der finanzielle Spielraum auch in den nächsten Jahren sehr eng bleiben wird. Vor diesem Hintergrund spricht sich das politische Steuerungsorgan dafür aus, dass die Verwendung dieser Mittel zugunsten der Kantone in einem künftigen Projekt zur Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen geprüft wird und beispielsweise im Rahmen der Globalbilanz berücksich- tigt werden könnte.