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Vernehmlassung 2023/97: Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantone · 124 Seiten
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Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Glossar
Glossar
Aggregierte Steuerbemessungsrundlage (ASG)
Die Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage widerspiegelt das Ressourcenpotenzial eines Kantons. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Ressourcenindexes und des Res- sourcenausgleichs. Die ASG eines Kantons besteht aus der Summe der massgebenden Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen, der massgebenden Gewinne der juristischen Personen sowie der Steuerrepartition.
Aufgabenentflechtung
Von einer Aufgabenentflechtung wird dann gesprochen, wenn eine öffentliche Aufgabe, die zuvor von Bund und Kantonen gemeinsam erfüllt worden ist, nur noch von einer staatlichen Ebene erfüllt wird (vgl. Verbundfinanzierung).
Bemessungsjahr
Jahr, aus welchem die Steuerdaten zur Berechnung der ASG stammen. Das erste Bemessungs- jahr liegt gegenüber dem Referenzjahr um sechs, das letzte um vier Jahre zurück.
Faktor Alpha
In die ASG fliesst das Reinvermögen gewichtet mit dem Faktor Alpha ein. Alpha widerspiegelt die effektive fiskalische Ausschöpfung der Vermögen. Dabei wird jeweils der Mittelwert über die letzten 6 Bemessungsjahre verwendet.
Faktor Beta
Die Auslandsgewinne privilegiert besteuerter juristischer Personen können von den Kantonen nur beschränkt ausgeschöpft werden. Deshalb werden diese für die ASG mit dem Faktor Beta gewichtet.
Faktor Gamma
Der Faktor Gamma dient dazu, aus den Bruttoeinkommen der quellenbesteuerten Personen steuerbare Einkommen zu schätzen.
Faktoren Zeta
Mit der Anpassung des Ressourcenausgleichs an STAF wurden die sog. Zeta-Faktoren zur Ge- wichtung der Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial eingeführt. Damit wird der fiskalischen Tatsache Rechnung getragen, dass Unternehmensgewinne steuerlich weniger stark ausgeschöpft werden als die Einkommen der natürlichen Personen. Der Faktor Zeta-1 widerspiegelt dabei die fiskalische Ausschöpfung der Unternehmensgewinne im Ver- hältnis zur fiskalischen Ausschöpfung der Einkommen der natürlichen Personen. Der Faktor Zeta-2 betrifft die auf Kantonsebene privilegiert besteuerten Boxengewinne. Er widerspiegelt diese steuerliche Privilegierung und berücksichtigt den entsprechenden Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, die keine solche Privilegierung kennt. Beide Faktoren werden analog zum Faktor Alpha aus einem Mittel über die letzten sechs Bemessungsjahre ermittelt. Da STAF im Jahr 2020 eingeführt wurde, stehen erst ab 2025 sechs Bemessungsjahre für die Bildung des Mittels zur Verfügung. Bis 2025 wird der Durchschnitt daher mit den jeweils verfügbaren Jahreswerten gerechnet.
Finanzausgleich
Die Finanzausgleichsordnung regelt Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung auf die Gebietskörperschaften und betrifft die Dimensionen Gebietsorganisation, Steuersystem, Auf- gabenzuordnung und den Finanzausgleich im engeren Sinn.
Finanzausgleich im engeren Sinn
Der Finanzausgleich im engeren Sinn ist ein Umverteilungsinstrument zwischen dem Bund und den Kantonen (d.h. vertikal) einerseits und zwischen den Kantonen (d.h. horizontal) andererseits.