Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/99: Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) · 60 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes
einer Verwahrungsstelle klarer geregelt und die Anforderungen an Zahlungssysteme auf Gesetzesstufe angehoben werden.
Im Bereich des Handels mit Derivaten soll der Nutzen der Pflicht, Derivatgeschäfte an ein Transaktionsregister zu melden (Beitrag zur Erhöhung der Stabilität des Finanzsystems und der Markttransparenz), erhöht werden. Hierzu sollen der Meldeinhalt an die internationalen Standards angeglichen und der gegenseitige Zugang in- und ausländischer Behörden zu Transaktionsregistern erleichtert werden. Künftig werden kleine nichtfinanzielle Gegenparteien aus Gründen der Verhältnismässigkeit von regulatorischen Erleichterungen profitieren können und definitiv von der Pflicht befreit, Derivatgeschäfte an ein Transaktionsregister zu melden. Zudem werden die Vorschriften zu grenzüberschreitenden Derivatgeschäften vereinfacht.
Im Bereich des Offenlegungsrechts werden aus Gründen der Verhältnismässigkeit der bislang unterste meldepflichtige Grenzwert von drei Prozent der Stimmrechte aufgehoben und die Strafbarkeit der Verletzung der Offenlegungspflicht auf schwere Fälle begrenzt. Ferner wird die Effizienz in der Aufsichtsarchitektur verbessert, indem die Offenlegungsstellen der Handelsplätze und DLT-Handelssysteme neu verpflichtet werden, bei einer Meldepflichtverletzung die Verantwortlichen direkt um eine Korrektur zu ersuchen und auch direkt Strafanzeige beim EFD zu erstatten. Eine Involvierung der FINMA wird damit auf ein angemessenes Mass begrenzt.
Ferner werden verschiedene Anpassungen vorgeschlagen, um die Verhinderung, Aufdeckung und Sanktionierung von Insiderhandel und Marktmanipulation zu ermöglichen bzw. zu verbessern. Eine konsequente Bekämpfung von marktmissbräuchlichen Verhaltensweisen stellt einen angemessen Anlegerschutz sicher und stärkt den Ruf und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Ein Finanzplatz muss über ein robustes Dispositiv zur Aufdeckung und Bekämpfung von Marktmissbrauch verfügen, um das Vertrauen der Finanzmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer zu geniessen, international über einen guten Ruf zu verfügen und so zu einer positiven Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft beizutragen. Die Vorlage sieht vor, dass die für die Vorbeugung von Marktmissbrauch wichtigen Emittentenpflichten der Ad-hoc-Publizität und der Veröffentlichung von Management-Transaktionen aus der Selbstregulierung der Handelsplätze ins staatliche Recht überführt und in wesentlichen Punkten materiell an das Recht der EU angeglichen werden. Insbesondere sollen bei Management-Transaktionen der Name und die Funktion der handelnden Person publiziert werden müssen und die Emittenten neu auch in der Schweiz dazu verpflichtet sein, Insiderlisten zu führen.
Schliesslich soll die FINMA Transaktionsmeldungen neu zentral entgegennehmen und es soll eine handelsplatzübergreifende Überwachung von marktmissbräuchlichem Verhalten durch die FINMA ermöglicht werden. Damit werden die Aufdeckung und Verfolgung von marktmissbräuchlichem Verhalten erleichtert, das heute üblicherweise sowohl handelsplatz- als auch produkteübergreifend begangen wird. Die Handelsplätze sollen jedoch für die Überwachung des eigenen Handelsplatzes zuständig bleiben.