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Vernehmlassung 2023/99: Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG) · 28 Seiten
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Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz vom 19. Juni 20152 wird wie folgt geändert:
Ersatz von Ausdrücken
1Im ganzen Erlass wird «systemisch bedeutsam» durch «systemrelevant» ersetzt, mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.
2Im ganzen Erlass wird «Nichtfinanzielle Gegenpartei» durch «nichtfinanzielle Gegenpartei» und «Finanzielle Gegenpartei» durch «finanzielle Gegenpartei» ersetzt, mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.
3Betrifft nur den französischen Text.
4Betrifft nur den französischen und italienischen Text.
Art. 2 Bst. f
In diesem Gesetz gelten als:
f.Vernehmlassung Kotierung: auf Antrag des Emittenten erfolgte Zulassung einer Effekte zum Handel an einer Börse oder einem DLT-Handelssystem nach einem standardisierten Verfahren, in dem von der Börse oder dem
1BBl …
2 SR 958.13 SR 952.0
2023-...