Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Organisationen aus der Wirtschaft

HotellerieSuisse findet es nicht nachvollziehbar, weshalb die BM auf eine Stufe mit den Abschlüssen der höheren Berufsbildung gestellt wird. Die BM selbst bringt keine hochqualifizierten Fachkräfte hervor, dies ist die Leistung der Tertiärstufe. HotellerieSuisse schlägt deshalb eine Anpassung des zweiten Satzes vor: «Zusammen mit den Abschlüssen der höheren Berufsbildung unterstützt die BM mit anschliessenden FH-Abschluss die Deckung des Bedarfs an berufserfahrenen Fachkräften mit Tertiärabschluss.»

Centre Patronal teilt die Bemerkung von HotellerieSuisse zu diesem Punkt, ohne jedoch eine Anpassung des zweiten Satzes zu fordern. SBV und suissetec teilen die Bemerkung von HotellerieSuisse ebenfalls und machen jeweils ähnliche Vorschläge für eine Anpassung des zweiten Satzes.

Punkt 3

Kantone

NE weist darauf hin, dass sich nicht alle automatisch nach der BM für eine Ausbildung an einer Fachhochschule entscheiden, sondern es eine Anzahl von Studierenden gibt, welche anschliessend eine Passerelle absolvieren, um an die Pädagogische Hochschule oder Universität zu wechseln.

Alle anderen Kantone haben keine Bemerkungen zu diesem Punkt.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Travail.Suisse möchte das Wort «primär» streichen. Aus Sicht von Travail.Suisse stehen die Punkte 3 und 4 ebenbürtig nebeneinander, weshalb nicht ein Punkt priorisiert werden darf. Dies entspricht auch den in Art. 3 BMV erwähnten Zielen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

KSHW ist mit dem Punkt einverstanden.

Interkantonale und kantonale Organisationen

KIMS ist mit dem Punkt einverstanden.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu diesem Punkt keine Bemerkungen.

Organisationen aus der Wirtschaft

Die Organisationen aus der Wirtschaft haben zu diesem Punkt keine Bemerkungen.

Punkt 4

Kantone

AG, FR, GE, JU, LU, NE, NW, SG, TI, VD haben keine Bemerkungen zu diesem Punkt.