Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu dieser Leitlinie keine Bemerkungen.
Organisationen aus der Wirtschaft
HotellerieSuisse, Centre Patronal, SBV und suissetec fordern eine Anpassung resp. Ergänzung des Begriffs «leistungsstark» durch den Zusatz «schulisch» oder «kognitiv».
Spitex Schweiz weist darauf hin, dass Talentförderung nicht nur in der BM passiert, sondern in jeder beruflichen Grundbildung Lernende, die als Talente wahrgenommen werden, gefördert und teilweise auch ausgezeichnet werden.
Leitlinie 2
Kantone
AG, AI, FR, GE, GL, GR, JU, NW, SG, TI, VD, VS haben keine Bemerkungen zu dieser Leitlinie.
NE merkt an, dass noch weitere Anstrengungen nötig sind, um die Lehrbetriebe von der Sinnhaftigkeit, der Relevanz und den Möglichkeiten einer Berufsmaturität zu überzeugen.
AR, BE, BL, BS, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH begrüssen diese Leitlinie.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
SAV, sgv und economiesuisse fordern eine Präzisierung, um der Relevanz der BM branchenspezifisch Rechnung zu tragen und machen dazu folgenden Formulierungsvorschlag: «Als Element der Exzellenzförderung und der Bildung in der Gesellschaft bieten Lehrbetriebe in den relevanten Branchen vermehrt […].»
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS begrüssen diese Leitlinie.
KSHW ist der Ansicht, dass die schulisch organisierten Angebote mit der aktuellen Formulierung ignoriert werden, und fordert eine Anpassung des Titels zu «Lehrbetriebe in der betrieblich und schulisch organisierten Grundbildung verstehen sich […]».
Interkantonale und kantonale Organisationen
LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS zu dieser Leitlinie.
KIMS teilt die Bemerkung von KSHW zu dieser Leitlinie.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu dieser Leitlinie keine Bemerkungen.