Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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SBV ist der Ansicht, dass nicht nur die (Lehr-)Betriebe in die Pflicht genommen werden sollten, die kognitiv leistungsstarken Lernenden zu fördern, sondern auch die Kantone (Regelung der Aufnahmebedingungen) und die Schulen (Ausgestaltung der Bildungsgänge). Sie fordert, den Begriff «Lehrbetriebe» durch «alle beteiligten Stakeholder» sowie «schulisch starken» durch «kognitiv starken» zu ersetzen.

6.3 Strategische Leitlinien

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

NGO beantragt die Integration von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in die strategischen Leitlinien.

Organisationen aus der Wirtschaft

OdA Umwelt teilt die Bemerkung von NGO zu den strategischen Leitlinien.

Leitlinie 1

Kantone

AG, AI, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, TI, VD haben keine Bemerkungen zu dieser Leitlinie.

AI, AR, BE, BL, BS, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH begrüssen diese Leitlinie.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

KV Schweiz erachtet es als wichtig, dass diese Leitlinie nicht zu einem weiteren Bedeutungsverlust des Weiterbildungsweges über die höhere Berufsbildung führt. Die Bildungswege sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden.

SAV, sgv und economiesuisse wünschen eine Ergänzung des Titels: «Schulisch leistungsstarke Jugendliche […]».

SBV wünscht, den Begriff «Berufsberatung» durch «Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung» zu ersetzen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS begrüssen diese Leitlinie.

SK BSLB wünscht, den Begriff «Berufsberatung» durch «Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung» zu ersetzen.

Interkantonale und kantonale Organisationen

LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS.

VBB und LBZ teilen die Bemerkung von SK BSLB. 106/118